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Ärger um Spahns Pläne für mehr Kontrollen von Schnelltest-Zentren


Foto: Corona-Teststation, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Schnelltestzentren-Betreiber mithilfe Kassenärztlichen Vereinigungen stärker kontrollieren – doch die Pläne stoßen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf Ablehnung. KBV-Chef Andreas Gassen sagte „Business Insider“, dass die neuen Kontrollrechte, so etwa der Einsatz von Wirtschaftsprüfern, Betrug nicht verhindern wird.

„Die Überprüfbarkeit ist weiter nicht gegeben, weil völlig ungeklärt ist, wie die Vorgaben operationalisiert werden sollen. So bleibt etwa völlig unklar, nach welchen Kriterien die Zentren und Teststellen von uns geprüft werden sollen – hier bestehen erhebliche Zweifel unter anderem in rechtlicher Sicht.“ Gassen weiter: „Es wäre ja wenigstens sinnvoll, wenn Gesundheitsämter verpflichtet werden, uns Daten über positive oder negative Schnelltests pro Zentrum zur Verfügung zu stellen. Dann hätten wir wenigstens einen Ansatzpunkt für eine Kontrolle. So wird das ursprüngliche Problem jedoch nicht gelöst.“

In einem Brief an Spahn, über den „Business Insider“ berichtet, geht Gassen sogar einen Schritt weiter: Darin empfiehlt er mehr Kontrollen durch Gewerbeaufsicht oder Zoll. Den KVen jedenfalls fehle „sowohl das rechtliche als auch das inhaltliche Rüstzeug“. Nach Recherchen von „Business Insider“ sieht das im Zuständigkeitsbereich von Spahn befindliche Bundesamt für Soziale Sicherung die Kassenärztlichen Vereinigungen ohnehin nicht in der Position, Kontrollen durchzuführen.

Bereits Ende April schrieb demnach eine Referentin des Bundesamtes, das den milliardenschweren Gesundheitsfonds verwaltet, aus dem Gesundheitsleistungen bezahlt werden: „Unser Referatsleiter (…) wüsste jetzt auch keine Stelle, die für die Überprüfung der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes infrage käme“. Zwar seien KVen laut Gesetz für die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von vertragsärztlichen Leistungen zuständig, doch bei den Schnelltest-Zentren seien die KVen nach Ansicht des Bundesamtes aus der Verantwortung raus, so die Referentin weiter. Der einfache Grund: „Es handelt sich ja nicht um ein KV-Mitglied.“

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