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Amazon-Händler von Verbraucherzentrale erfolgreich abgemahnt

Mit einem speziellen Angebot wollte ein Amazon-Händler seine Kunden zu positiven Bewertungen verleiten.
Wer für den Erwerb eines Produktes eine Fünf-Sterne-Rezension abgibt, sollte mit einer 30-prozentigen Rückerstattung des Kaufpreises belohnt werden. Dieses Geschäftsgebaren hält die Verbraucherzentrale Bayern für irreführend und mahnte das Unternehmen erfolgreich ab. Verbraucher, die im Internet einkaufen, können die Anbieter heute meist bewerten. Diese persönliche Einschätzung soll anderen Kunden als Orientierung dienen. Vor allem gute Rezensionen sind deshalb begehrt. Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen versuchen, ihre Kunden gegen Geld zur Abgabe einer guten Bewertung zu animieren.

„Positive Bewertungen, die ein Verbraucher nur abgibt, um einen finanziellen Vorteil zu erhalten, sind weder objektiv noch unabhängig“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. „Derartige Beurteilungen verleiten andere Verbraucher dazu, die Produkte eher zu kaufen. Damit wird das sinnvolle Instrument der Online-Bewertungen unterlaufen.“ Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, nur wahrheitsgemäße und sachliche Einschätzungen abzugeben.

Verbraucher können ihre Erfahrungen mit gekauften Bewertungen per E-Mail unter recht@vzbayern.de an die Verbraucherzentrale Bayern melden.

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