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„Anleitungen“ zu Kindesmissbrauch sollen bestraft werden


Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung will den Besitz und das Verbreiten von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern unter Strafe stellen. Das geht aus einem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben) berichten und der am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll.

Wer einen Inhalt verbreite oder öffentlich zugänglich mache, der als Anleitung für den sexuellen Missbrauch von Kindern diene, werde „mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es in der aktuellen Formulierungshilfe des Ministeriums für den Gesetzentwurf. Auch das Abrufen solcher „Missbrauchsanleitungen“ soll demnach unter Strafe gestellt werden. In den letzten Jahren ist laut Sicherheitsbehörden die Zahl der registrierten Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern immer weiter gestiegen. „Im Internet (vor allem im sogenannten Darknet) sind Anleitungen abrufbar, die beschreiben, wie sexueller Missbrauch von Kindern vorbereitet, ermöglicht, durchgeführt oder verschleiert werden kann“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Strafverfolgungsbehörden würden davon berichten, dass derartige Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern „nicht selten bei Beschuldigten aufgefunden werden, die des sexuellen Missbrauchs von Kindern verdächtigt werden“. Diese „Missbrauchsanleitungen“ können die sexuelle Ausbeutung von Kindern fördern, warnt die Bundesregierung. Zudem würden die Täter in diesen Anleitungen laut Justizministerium eine „menschenverachtende Sprache“ verwenden, die „Kinder auf bloße Objekte sexuellen Missbrauchs“ reduziere. Das Verbreiten solcher Anleitungen zum Missbrauch von Kindern würden mit den bestehenden Gesetzen nur in Einzelfällen abgedeckt.

Diese Lücke will die Bundesregierung nun schließen.

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