Anträge von Facebook und Google gefährden Start der Meldepflicht
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Köln (dts Nachrichtenagentur) – Die für den 1. Februar geplante Umsetzung der Meldepflicht strafbarer Inhalte von Betreibern sozialer Netzwerke an das Bundeskriminalamt (BKA) droht ins Stocken zu geraten. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagausgaben).
Grund seien Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Gesetz von Facebook und Google beim Verwaltungsgericht Köln. Zwar hätten die Anträge „keine aufschiebende Wirkung“, sagte die Sprecherin dem RND, das Ministerium habe jedoch im August gegenüber beiden Konzernen erklärt, dass es die geplanten Maßnahmen „bis zur Beendigung des Eilverfahrens aussetzen wird“. Das geänderte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sieht vor, dass soziale Netzwerke Morddrohungen und andere Delikte nicht mehr wie derzeit löschen, sondern dem BKA anzeigen müssen. Die Wiesbadener Behörde hat entsprechende Vorbereitungen getroffen und eine „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ mit etwa 200 Beamten aufgebaut. Diese Meldestelle kann sich aber ab dem 1. Februar womöglich vorerst nur jenen strafbaren Inhalten widmen, die ihr von anderen sozialen Netzwerken angezeigt werden, nicht denen von Facebook und Google. Das gilt nach RND-Informationen, bis das Kölner Verwaltungsgericht die Entscheidung im Eilverfahren getroffen hat. Sollte diese zugunsten der Konzerne ausgehen, würde die Arbeit der Meldestelle voraussichtlich komplett ruhen, bis das Gericht in der Hauptsache entscheidet. Facebook und Google halten es für unverhältnismäßig, alle Posts selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten zu müssen. Da die alte Koalition mit dem NetzDG und der Anzeigepflicht Neuland betreten hat, steht eine juristische Grundsatzentscheidung an, die durchaus zulasten des Gesetzgebers ausfallen könnte. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sagte dem RND: „Mit Blick auf die neue Meldepflicht für soziale Netzwerke ist Skepsis angebracht. Denn das Netzwerkdurchsetzungsgesetz enthält weiterhin einen entscheidenden Webfehler: Über die Strafbarkeit einzelner Inhalte hat in Deutschland die Justiz zu entscheiden und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, private Unternehmen.“ Diese unterlägen einem Interessenkonflikt, weil sie von der Reichweite und Geschwindigkeit der Äußerungen auf ihren Plattformen selbst profitierten und gleichzeitig als Schiedsrichter auftreten sollten. Unter dieser Doppelfunktion leide die Freiheit im Internet, so Kuhle. „Deshalb kann das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht so bleiben, wie es ist“, sagte der Liberale dem RND. Die Justiz müsse eine stärkere Rolle bekommen.