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Bayern: Entlastungsbetrag auch für Einzelhelfer ab 2021

Ehrenamtliche und selbstständige Einzelhelfer können jetzt Pflegebedürftige zusätzlich im Alltag unterstützen – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Seit dem 1. Januar 2021 kann der Entlastungsbetrag auch für Einzelhelfer genutzt werden

Ehrenamtlich und selbstständig tätige Einzelpersonen können seit dem 1. Januar 2021 pflegebedürftige Menschen zusätzlich im Alltag unterstützen. Die Kosten können Pflegebedürftige im Rahmen des Entlastungsbetrages bei der Pflegeversicherung abrechnen. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Freitag hingewiesen. Huml betonte: „Gerade jetzt während der Corona-Pandemie wird besonders deutlich, wie wichtig Hilfe aus der Nachbarschaft, von Freunden und Bekannten für ältere und pflegebedürftige Menschen sein kann. Deshalb sollen nun auch diese Hilfen im Rahmen des Entlastungsbetrages mit bis zu 125 Euro monatlich berücksichtigt werden können.“

Die Ministerin erläuterte: „Ziel der neuen Regelung für sogenannte Einzelhelfer ist es, die bestehenden gut funktionierenden Strukturen zu erhalten. Zugleich sollen auch neue, sehr niedrigschwellige Möglichkeiten für ehren- und hauptamtliche Einzelhelfer eröffnet werden.“

Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 1, die zu Hause betreut und gepflegt werden, haben einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Damit Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag abrechnen können, muss es sich bislang um anerkannte Angebote von Trägern handeln. Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag zählen Angebote, die Menschen helfen sollen, möglichst lange in ihrem eigenen Zuhause leben zu können, auch wenn sie pflegebedürftig sind – wie z.B. Helferkreise, Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Da insbesondere im hauswirtschaftlichen Bereich das bestehende Angebot die steigende Nachfrage nicht decken kann, wurde eine Vereinfachung geschaffen, damit der Entlastungsbetrag von möglichst vielen Anspruchsberechtigten genutzt werden kann und die Angebote vor Ort weiter ausgebaut werden.

Huml unterstrich: „Ab 2021 schaffen wir für ehrenamtliche Helfer ab 16 Jahren die Möglichkeit, sich bei den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege, die es in allen Regierungsbezirken gibt, registrieren zu lassen. Als ehrenamtlich Helfende kommen Personen in Betracht, die u.a. an einer kostenlosen Basisschulung im Umfang von acht Unterrichtseinheiten teilgenommen haben, die zudem lediglich eine Aufwandsentschädigung unter dem Niveau des für die jeweilige Tätigkeit maßgeblichen Mindestlohns erhalten und die einen ausreichenden Versicherungsschutz besitzen.“

Die Ministerin ergänzte: „Demgegenüber ist für Angebote von selbstständig tätigen Einzelhelfern eine Anerkennung erforderlich. So müssen die Einzelpersonen insbesondere über eine entsprechende Qualifikation verfügen und nachweisen, dass eine Vertretung gewährleistet ist, wenn sie selbst verhindert sind.“

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Ministeriums https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderung-von-angeboten-zur-unterstuetzung-im-alltag/ oder bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern https://www.demenz-pflege-bayern.de sowie den Fachstellen für Demenz und Pflege in allen Regierungsbezirken https://www.demenz-pflege-bayern.de/ueber-uns/regionale-fachstellenerhältlich.

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