Bayern: Von der „15-km-Regel“ betroffene Landkreise und kreisfreien Städte am 20.01.2021
2 Landkreise und eine Stadt in der Region betroffen
Die am heutigen Mittwoch, den 20.01.2021, von der 15-Kilometer-Regelung betroffene Landkreise und Städte. Ebenso die Landkreise, in die eine touristische Reise verboten sind.
Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern wohnen, sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt.
Dafür maßgeblich ist der Zahlenstand des Robert Koch-Instituts (RKI).
Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Betroffene Kreisverwaltungsbehörden können die ’15-km-Regel‘ für touristische Tagesreisen außerkraftsetzen, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind.
Die Einhaltung der neuen Schutzregeln ist Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sehr wichtig. Daher wird es konsequente Polizeikontrollen geben.
Das Innenministerium informiert jeden Tag über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern, für die aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern die ’15-km-Regel‘ für touristische Tagesausflüge gilt, sowie über die Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden.
Betroffene Landkreise und kreisfreien Städte
Stand: 20.01.2020, 09.00 Uhr.
„15-km-Regel“ für touristische Tagesausflüge:
Landkreise:
- Landkreis Bayreuth
- Landkreis Berchtesgadener Land
- Landkreis Cham
- Landkreis Coburg
- Landkreis Deggendorf
- Landkreis Donau-Ries
- Landkreis Ebersberg
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Landkreis Hof
- Landkreis Kronach
- Landkreis Kulmbach
- Landkreis Lichtenfels
- Landkreis Miesbach
- Landkreis Passau
- Landkreis Regen
- Landkreis Roth
- Landkreis Rottal-Inn
- Landkreis Tirschenreuth
- Landkreis Unterallgäu
- Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
- Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Kreisfreie Städte
- Stadtkreis Ansbach
- Stadtkreis Bayreuth
- Stadtkreis Coburg
- Stadtkreis Fürth
- Stadtkreis Hof
- Stadtkreis Kaufbeuren
- Stadtkreis Landshut
- Stadtkreis Nürnberg
- Stadtkreis Passau
- Stadtkreis Rosenheim
- Stadtkreis Schwabach
- Stadtkreis Weiden i.d.OPf.
Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden:
- Landkreis Berchtesgadener Land
- Landkreis Cham
- Landkreis Deggendorf
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Landkreis Miesbach
- Landkreis Passau
- Landkreis Passau
- Landkreis Regen
Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich zusätzlich bei geplanten Tagesausflügen auf den Internetseiten der jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte.
Lesen sie auch:
- Lockdown-Regelung: Bewegungsradius um den Wohnort – Radius auf Karte zeichnen
- Neue „15-Kilometer-Regel“ unbedingt einhalten – 500 Euro Bußgeld bei Missachtung