Bayerns Gesundheitsminister gegen Verkürzung der Corona-Isolation
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München (dts Nachrichtenagentur) – Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) lehnt Forderungen nach einer Verkürzung der Isolation für Corona-Infizierte ab. „Eine Corona-Infektion ist keine Privatsache“, sagte Holetschek der „Welt“ (Donnerstagausgabe).
Man müsse das Risiko für einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen minimieren, um das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen. „Eine weitere Verkürzung der Isolationsdauer oder einen Übergang zur freiwilligen Selbstisolation lässt das derzeitige Infektionsgeschehen nicht zu.“ Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt sagte, dass die coranabedingten Personalausfälle einige Unternehmen vor Probleme stellten. Um die bestehenden Infektionsketten zu unterbrechen und damit alle weiteren Mitarbeiter zu schützen, „ist es jedoch wichtig, die bestehenden Quarantäneregelungen fortzuführen“.
Mehrere Staatsrechtler halten die Isolationspflichten für Corona-Infizierte indes für rechtlich fragwürdig. „Wenn eine Isolationspflicht eine strikte Absonderung an einem festen Ort, sei es zu Hause oder im Hotel, bedeutet, dann ist das wohl als Freiheitsentziehung zu sehen“, sagte der emeritierte Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart der „Welt“. Die Jenaer Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger sagte, dass eine Freiheitsentziehung immer dann vorliege, „wenn eine Person auf eng umgrenztem Raum so festgehalten wird, dass ihre körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben ist“. Zwar ließe sich argumentieren, dass dies bei Absonderung nicht der Fall sei, weil die Personen in der Regel nicht physisch zu Hause eingesperrt würden.
Die Mehrheit der Juristen gehe allerdings davon aus, dass auch der Druck von Sanktionen ausreiche, um in diesem Fall von „Freiheitsentziehung“ zu sprechen. „Für Freiheitsentziehungen gilt nach dem Grundgesetz der Richtervorbehalt, den das Infektionsschutzgesetz allerdings nicht vorsieht.“ Zuvor hatte bereits der durch den Bundestag eingesetzte Corona-Sachverständigenausschuss empfohlen, Alternativen zu den aktuellen Absonderungsregeln zu diskutieren, um den „Anforderungen des Verfassungsrechts Rechnung zu tragen“.