Deutschland & WeltPolitikTOP-Nachrichten
Trend

Bericht: Bund legt Verordnung zu Ausnahmen für Geimpfte vor

Berlin (dts Nachrichtenagentur)

Das Bundesjustizministerium sieht offenbar in einer Vorlage für die Bundesregierung erstmals auch Ausnahmen für Geimpfte von nächtlichen Ausgangssperren vor. Das berichtet die „Bild“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf einen Verordnungsentwurf des Ministeriums.

Demnach sieht das Papier, das am Montag erstmals im Corona-Kabinett vorgelegt werden soll, die Aufhebung von Kontaktverboten aus Ausgangsbeschränkungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz für jene Personen vor, deren abschließende Impfung mindestens 14 Tage zuvor erfolgt ist sowie für Menschen, deren Covid-Erkrankung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. So solle „die Beschränkung privater Zusammenkünfte“ nicht gelten, wenn „ausschließlich geimpfte Personen oder genesene Personen teilnehmen“, zitiert die „Bild“ aus dem Entwurf. Auch „die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft“ sollen „nicht für geimpfte Personen und genesene Personen“ gelten. Sämtliche „Ausnahmen von Geboten und Verboten“ für negativ Getestete sollen zudem ausgeweitet werden auf „geimpfte Personen und genesene Personen“ gelten.

Ausdrücklich schließt die Verordnung auch die Befreiung von Quarantänepflichten etwa nach Rückkehr aus Risikogebieten ein. Ebenso sollen Geimpfte und Genesene am Präsenzunterricht in Schulen teilnehmen können, ohne sich zuvor einem Schnelltest zu unterziehen. Wie die „Bild“ berichtet, soll die Verordnung nicht, wie teils gefordert, schon in der kommenden Woche verabschiedet werden, sondern nach Ressortabstimmung erst am 12. Mai im Kabinett, danach im Bundestag und abschließend am 28. Mai im Bundesrat beschlossen werden.

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.