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Bericht: Ermittlungen gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer


Foto: Andreas Scheuer, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einem Medienbericht zufolge ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und einen früheren Staatssekretär eingeleitet. Gegen den Ex-Minister und seinen Beamten bestehe der Anfangsverdacht der uneidlichen Falschaussage, sagte ein Behördensprecher dem „Spiegel“.

Im Mittelpunkt der Vorwürfe stehen demnach mutmaßlich widersprüchliche Aussagen der damaligen Ministeriumsspitze und den Chefs der Betreiberfirmen zur Pkw-Maut vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages, der die Affäre aufklären sollte. Die Beschuldigten sollen „bei ihren zeugenschaftlichen Vernehmungen vor dem Untersuchungsausschuss bewusst wahrheitswidrig ausgesagt haben“, sagte der Behördensprecher. Hintergrund seien mehrere Strafanzeigen, die von Privatpersonen gegen Scheuer und seinen früheren Staatssekretär gestellt worden seien. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Nachrichtenmagazins mitteilte, sei das Bundestagspräsidium „bezüglich des Bundestagsabgeordneten Scheuer entsprechend der immunitätsrechtlichen Vorgaben über die beabsichtigte Aufnahme von Ermittlungen informiert“ worden.

Das Verfahren laufe seit dem 13. April, mit den Ermittlungen sei die für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität zuständige Abteilung Drei des Landeskriminalamts beauftragt worden. Scheuer bestätigte auf Anfrage des „Spiegel“, dass er über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn informiert worden sei und kündigte eine Stellungnahme zu den Vorwürfen an. Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU. Gegen alle Widerstände setzte die Partei das Projekt durch, was 2017 eine Klage Österreichs vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Folge hatte.

Das Nachbarland hielt das Projekt für europarechtswidrig, weil es Ausländer benachteilige. Der EuGH entschied im Juni 2019, dass die sogenannte Infrastrukturabgabe tatsächlich gegen EU-Recht verstößt.

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