Bericht: Gesundheitsministerium wusste früh von Änderung des Genesenenstatus
Foto: Bundesgesundheitsministerium, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesgesundheitsministerium wurde bereits am 11. Januar über die zeitnah anstehende Verkürzung des Genesenenstatus von Corona-Infizierten durch das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert. Das geht aus einer internen E-Mail des RKI an das Ministerium hervor, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.
Lauterbach hatte RKI-Chef Lothar Wieler Fehler bei der Kommunikation der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate vorgeworfen. Das RKI hatte die Änderung am 15. Januar unerwartet auf seiner Internetseite bekannt gegeben – und damit Bürger und Politik überrumpelt. Lauterbach sagte damals der „FAZ“, er sei nicht zuvor über die anstehende Änderung informiert gewesen. Das Vorgehen von RKI-Chef Wieler sei „nicht in Ordnung“ gewesen. Wieler sah sich danach scharfer Kritik ausgesetzt. Die Mail, die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz einsehen konnte, zeigt, dass das RKI dem Gesundheitsministerium vier Tage vor der Regelanpassung einen Entwurf der geplanten Änderung zukommen ließ. Schon zuvor war spekuliert worden, dass das Ministerium in die Anpassung durch das RKI involviert war. Laut der Mail kündigten die Experten des RKI die zeitnahe Veröffentlichung der neuen Regelung an. „Angesichts der drängenden Zeit (Veröffentlichung: 14 Januar) bitten wir um ein zeitnahes Treffen mit dem BMG“, heißt es am Ende der Mail, die an mehrere Referate und die „Lageführung Covid-19“ ging. Gemeinsam stimmten Mitarbeiter des Ministeriums und des RKI dann die letzten Details ab, wie ein Jurist im Ministerium nun mitteilte. Die abschließende Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums sei dann „im Rahmen einer mündlichen Rücksprache“ erteilt worden. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums bleibt trotzdem bei der Aussage, dass Lauterbach nicht über die Vorgänge informiert gewesen sei: „Grund hierfür waren Kommunikationsprobleme zwischen RKI und BMG sowie innerhalb des BMG, die dieses besondere neue Verfahren bei seiner erstmaligen Anwendung verursacht hatte.“