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Berlin-Neukölln schafft Präzedenzfall bei Immobilien-Vorkaufsrecht


Foto: Kinder vor einem unsanierten Haus in Berlin-Neukölln, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Berliner Bezirk Neukölln hat einen Präzedenzfall geschaffen, der für die Wohnungspolitik bundesweit bedeutsam werden könnte. Laut Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochsausgabe) hat der zuständige Stadtrat Jochen Biedermann (Grüne) das bezirkliche Vorkaufsrecht mit Unterstützung des Senats auf einen sogenannten Share Deal angewandt.

Bei diesem gängigen Geschäftsmodell erwerben Investoren keine Häuser, sondern Anteile an Unternehmen, die Immobilien halten. Bislang galt das Vorkaufsrecht, das Mieter vor Verdrängung schützen soll, hier als unanwendbar. Für Unternehmen eröffnen Share Deals deshalb, neben steuerrechtlichen Vorteilen, Wege, den Milieuschutz zu umgehen. „Immer wieder können wir beim Verkauf von Grundstücken in Form eines Share Deals nur zuschauen“, sagte der zuständige Stadtrat Biedermann der FAZ. Hier habe man die Chance gesehen, einzugreifen.

Vor der „Komplexität des Vorgangs“ sei man nicht „zurückgeschreckt“. Biedermann räumt ein, dass man mit dieser Praxis „Neuland“ betrete. Aus dem Senat für Stadtentwicklung und Wohnen heißt es, die Ausübung des Vorkaufsrechts in einem solchen Fall sei ein „wichtiges Signal, mit dem Berlin deutlich macht, dass es eine Umgehung“ nicht tolerieren werde.

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