Deutschland & Welt

BGH: Digitale Vertragsgeneratoren sind zulässig


Foto: Frau mit Tablet, über dts Nachrichtenagentur

Karsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Digitale Vertragsdokumentengeneratoren im Internet sind zulässig. Das Anbieten von Rechtsdokumenten anhand eines Frage-Antwort-Systems und einer Sammlung abgespeicherter Textbausteine sei keine unlautere Handlung, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag.

Anbieter solcher Generatoren würden „nicht in einer konkreten Angelegenheit des Nutzers tätig“ und böten damit keine „unerlaubte Rechtsdienstleistung“ an. Die über den üblichen Fall hinausgehenden individuellen Verhältnisse des Anwenders fänden – ähnlich wie bei einem Formularhandbuch – bei der Erstellung des Vertragsdokuments keine Berücksichtigung. Der Nutzer erwarte daher auch keine rechtliche Prüfung seines konkreten Falls, so die Karlsruher Richter. Konkret ging es in dem Verfahren um die Klage einer Rechtsanwaltskammer gegen einen juristischen Verlag.

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.