Bundestag beschließt „Osterpaket“ zum Ausbau erneuerbarer Energien
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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat das sogenannte „Osterpaket“ zum schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien auf den Weg gebracht. Die insgesamt vier Gesetzesentwürfe wurden am Donnerstagvormittag jeweils in namentlichen Abstimmungen beschlossen.
Zu Beginn der Debatte hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) noch einmal für die Vorhaben geworben. „Wir sind in einer Phase, wo wir uns alle Optionen des Handelns erhalten müssen“, sagte der Grünen-Politiker. Wenn man klimapolitische Beschlüsse fasse, sie aber nicht mit Maßnahmen hinterlege, „dann lässt man Deutschland im Regen stehen“, fügte er hinzu. Durch das Gesetzespaket soll unter anderem die Stromversorgung so schnell wie möglich auf erneuerbaren Energien beruhen.
Um die neuen Ausbauziele zu erreichen, soll das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz grundlegend überarbeitet werden. Um das neue Ausbauziel für 2030 zu erreichen, sollen die Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien festgelegt und „deutlich angehoben“ werden, heißt es. Bei der Windenergie an Land soll ein Niveau von 10 Gigawatt pro Jahr erreicht werden, sodass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 GW Wind-Leistung in Deutschland installiert sein sollen. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Solarenergie sollen auf 22 GW pro Jahr steigen – Ziel sind insgesamt rund 215 GW Solar-Leistung im Jahr 2030.
Zuvor hatte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie noch Änderungen beschlossen, wobei das eigentliche Ziel einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035 aufgegeben wird; die EEG-Umlage soll nicht nur auf Null gesenkt, sondern dauerhaft abgeschafft werden, und alle erneuerbaren Energien sollen als „im überragenden öffentlichen Interesse stehend“ gelten – inklusive der Wasserkraft. Auch die Ausbauziele für Windenergie auf See sollen angehoben werden – auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045. Wegen der langen Planungs- und Genehmigungszeiträume für Windenergieanlagen auf See und für Offshore-Anbindungsleitungen will die Bundesregierung „rasch handeln“, heißt es. Für den Ausbau der Windenergie an Land soll laut dem Entwurf dem Mangel an verfügbarer Fläche Abhilfe geschaffen werden.
Zur Erreichung der Ausbauziele müssen zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden; dies erfordert mehr als eine Verdoppelung der aktuell ausgewiesenen Fläche. Das Gesamtziel von zwei Prozent der Bundesfläche soll durch einen Verteilungsschlüssel „sachgerecht und transparent“ zwischen den Ländern verteilt werden. Die Planungsmethodik und ihre gerichtliche Kontrolle soll laut Gesetzespaket vereinfacht sowie die Planung beschleunigt und die Rechtssicherheit erhöht werden.