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Deutlich weniger beantragte Regelinsolvenzen im April


Foto: Amtsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im April 2022 um 20,8 Prozent gegenüber März 2022 gesunken. Der im Vormonat beobachtete Anstieg (+27,0 Prozent gegenüber Februar 2022) hat sich somit nicht fortgesetzt, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit.

Die Insolvenzzahlen waren im Verlauf der Corona-Pandemie durch gesetzliche Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen zeitweise deutlich zurückgegangen; seit Mai 2021 sind keine Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie mehr in Kraft. Die vorläufige Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren gibt frühe Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen, für die derzeit endgültige Ergebnisse bis zum Berichtsmonat Februar 2022 vorliegen. Hier sind die Werte zuletzt gesunken: Im Februar 2022 haben die deutschen Amtsgerichte 1.132 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 5,3 Prozent weniger als im Februar 2021.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 1,1 Milliarden Euro. Im Februar 2021 hatten sie bei rund 1,2 Milliarden Euro gelegen. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Februar im Baugewerbe mit 206 Fällen (Februar 2021: 194; +6,2 Prozent). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 155 Verfahren (Februar 2021: 191; -18,8 Prozent).

Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen sank unterdessen im Februar 2022 um 30,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, so die Statistiker weiter. Damit hat sich der starke Anstieg der vergangenen Monate umgekehrt. Er stand im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre.

Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Effekt sorgte Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen, der sich nun als Basiseffekt bemerkbar macht.

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