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Eigentümerverband offen für Stufenmodell beim CO2-Preis


Foto: Windräder, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Eigentümerverband Haus und Grund hat sich offen für die Einführung eines Stufenmodells beim CO2-Preis für Vermieter und Mieter gezeigt. Das geht aus einem Positionspapier des Verbandes hervor, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten.

Zwar hebt Haus und Grund darin erneut hervor, dass der CO2-Preis „voll umlagefähig bleiben“ müsse, da Vermieter keinen Einfluss auf das Heizverhalten und den Warmwasserverbrauch der Mieter hätten. Sollte dies aber nicht gehen, zeigt sich der Verband auch offen für ein auch von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angestrebtes Stufenmodell. Der Eigentümerverband fordert in dem Positionspapier, dass die Aufteilung des CO2-Preises ab dem 1. Januar 2023 beginnen solle. Dabei solle der Vermieter 50 Prozent der CO2-Bepreisung für Gebäude mit der Effizienzklasse G und H übernehmen. Ab dem 1. Januar 2025 solle demnach eine Staffelung einsetzen. Für Gebäude mit der Energieeffizienz H sollten Vermieter dann 60 Prozent des CO2-Preises tragen, für Energieeffizienz G 55 Prozent und für Energieeffizienz F 50 Prozent. Die Staffelung sieht demnach eine weitere Absenkung bei Energieeffizienz E (40 Prozent), D (30 Prozent) Und C (15 Prozent) vor. „Die Gebäudeklassen A+ bis B sind von der Begrenzung der Umlage auszunehmen“, heißt es in dem Papier. Der Eigentümerverband forderte zudem, dass die Einnahmen der CO2-Bepreisung als Klimageld zurück an die Bürger fließen müsse. Eine diskutierte Teilwarmmiete lehnte der Verband ab, da es „bis heute kein praxistaugliches Modell für eine Teilwarmmiete auf dem Markt“ gebe. „Wenn Vermieter mitzahlen sollen, muss der energetische Zustand des Gebäudes maßgeblich sein“, sagte Haus-und-Grund-Präsident Kai Warnecke den Funke-Zeitungen. Eigentümer, die bereits energetisch modernisiert haben, dürften aber nicht bestraft werden. „Die Gebäudeklassen A+, A und B müssen von der Begrenzung der Umlage ausgenommen werden, denn diese Gebäude sind sehr gut modernisiert, weil der Eigentümer seine Aufgabe zum Klimaschutz bereits erledigt hat“, sagte Warnecke. Seit dem 1. Januar 2021 fällt auf das Heizen der CO2-Preis an. Dieser beträgt in diesem Jahr 30 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte in seiner „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ angekündigt, sich bis zum 1. Juni 2022 auf ein Stufenmodell einigen zu wollen. Sollte das nicht gelingen, solle der CO2-Preis hälftig zwischen Vermietern und Mietern geteilt werden.

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