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Familienunternehmen für Entbürokratisierung des Stiftungsrechts


Foto: Büro-Hochhaus, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Vor der Anhörung zur Reform des Stiftungsrechts im Bundestag hat die Stiftung Familienunternehmen die Vorzüge einer Stiftungslösung für Unternehmen hervorgehoben. „Stiftungen eröffnen Unternehmern die Möglichkeit, das Unternehmen und dessen Werte zu bewahren“, sagte Vorstand Rainer Kirchdörfer dem „Handelsblatt“.

Die Firmen könnten zudem von ihnen definierte Ziele verfolgen – „und das unabhängig von familiären Konstellationen“. Von einer langfristigen Orientierung profitiere die gesamte Volkswirtschaft. Mit der Novelle will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) das bisherige „Nebeneinander“ von Bundes- und Landesrecht beenden und ein einheitliches Bundesrecht für die knapp 24.000 deutschen Stiftungen schaffen. Vorgesehen ist zudem ein elektronisches Stiftungsregister – ähnlich dem Handels- und Vereinsregister.

Die Reform fällt in eine Zeit, da die Initiative Verantwortungseigentum eine „GmbH mit gebundenem Vermögen“ als neue Rechtsform fordert, da Stiftungslösungen vor allem für den Mittelstand und Start-ups zu aufwendig, bürokratisch und unflexibel seien. Kirchdörfer wehrt sich gegen solche Einschätzungen: „Man sollte eher über Entbürokratisierung des Stiftungsrechtes nachdenken, als über neue Rechtsformen.“ Laut einer Studie, die die Stiftung Familienunternehmen in Auftrag gegeben hat und über die das „Handelsblatt“ berichtet, eignen sich Stiftung klar als Unternehmensträgerin – nicht nur für große und traditionsreiche Familienunternehmen, sondern auch für kleine und junge Unternehmen. „Besitzt ein junges Unternehmen mehrere Gründer, die gegebenenfalls unterschiedliche Ansichten zur strategischen Ausrichtung haben, hilft die Stiftungslösung bei der Konsensfindung“, heißt es in der Analyse, die Mathias Habersack von der Ludwig-Maximilians Universität München und Péter Horváth vom International Performance Research Institute erstellt haben.

In der Satzung könnten Vision festgelegt werden. Technologie-Start-ups würden vor der Übernahme durch große Technologiekonzerne geschützt. Eine „GmbH mit gebundenem Vermögen“ ließe sich nicht in das deutsche Gesellschaftsrecht einfügen, befinden die Studienautoren. Darum „sollten sich die gesetzgeberischen Aktivitäten auf eine Reform des Stiftungsrechts konzentrieren.“

Die sich abzeichnende Stiftungsreform sei zu begrüßen, loben sie.

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