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GEW: Antigen-Schnelltests in Schulen müssen Omikron erkennen können


Foto: Klassenraum in einer Schule, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert in Schulen nur Corona-Tests einzusetzen, die auch die Omikron-Variante des Virus gut erkennen. „Regelmäßige Tests sind in Schulen und allen anderen Bildungseinrichtungen von der Kita bis zur Hochschulen notwendig“, sagte GEW-Chefin Maike Finnern dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben).

„Die Verantwortlichen sollten dabei Antigen-Schnelltests zur Verfügung stellen, die in der Lage sind, auch die Omikron-Variante zu erkennen“, fügte sie hinzu. „Die angekündigte Positivliste des Paul-Ehrlich-Instituts mit Schnelltests, die Omikron früh erkennen können, sollte als Maßstab für die Beschaffung dienen“, verlangte sie. Finnern kritisierte das Krisenmanagement der Länder im Kampf gegen Corona an der Schule hart. Die Kultusminister hätten der Omikron-Welle zu wenig entgegengesetzt, sagte sie. „Diese Corona-Welle kann dazu führen, dass einzelne Schulen auf Distanzunterricht werden umstellen müssen“, so die GEW-Chefin. „Der Anspruch, dass Schulen Präsenzunterricht anbieten sollen, ist zwar grundsätzlich richtig, wird aber in der Realität nicht überall und nicht durchgängig durchzuhalten sein“, sagte sie. Auch der Bundeselternrat forderte von der Politik besondere Anstrengungen für das Testen in den Schulen ein. „Gerade in der aktuellen Situation mit der Bedrohung durch die Omikron-Variante des Coronavirus muss es in den Schulen heißen: testen, testen, testen. Hier wird noch längst nicht alles getan, was geht“, sagte die Vorsitzende des Bundeselternrats, Christiane Gotte, dem RND. „Der Bundeselternrat ist dafür, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten, solange es geht“, sagte Gotte.

„Das ist wichtig für Kinder und Jugendliche.“ Sie forderte zugleich: „Wir brauchen aber auch ein einheitliches Stufenmodell, das regelt, bei welchem Infektionsgeschehen etwa Hybrid- und Wechselunterricht nötig sind. In der Praxis muss dabei auch immer die Frage der Notbetreuung geregelt sein.“

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