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GroKo einigt sich auf Details zum Urheberrecht


Foto: Frau mit Tablet, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Große Koalition hat sich bei der Reform des Urheberrechts auf Details geeinigt. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Bundestag abschließend beraten werden, berichtet das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe).

„Mit der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie geben wir dem Urheberrecht das Update für Internet und soziale Medien“, sagte der digitalpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tankred Schipanski (CDU), der Zeitung. „Dabei schaffen wir einen Interessenausgleich zwischen Kreativen, Nutzern und Rechteinhabern.“ Die Koalitionsfraktionen haben sich etwa darauf verständigt, das urheberrechtliche Haftungsrisiko für Online-Plattform zu mindern. Darauf hatte zum Beispiel Google mit dem Hinweis gedrängt, dass sich Diensteanbieter sonst gezwungen sehen könnten, im Zweifel mehr Inhalte mittels Filter am Upload zu hindern als rechtlich erforderlich („Overblocking“).

Dieser Problematik tragen Union und SPD nun Rechnung, indem sie im Gesetz klarstellen, dass die Plattformen nach einem ordnungsgemäß durchgeführten Beschwerdeverfahren nicht mehr schadensersatzpflichtig sind. Auch einen Hinweis des Bundesrats griffen die Koalitionäre auf. Die Länderkammer hatte darauf hingewiesen, dass Rechteinhaber bei einer Vielzahl von „mutmaßlich erlaubten Nutzungen“ nicht mehr hinterherkommen könnten, die Inhalte händisch zu prüfen und gegebenenfalls den „roten Knopf“ zu drücken, etwa bei Liveübertragungen. „Es bedarf nun keiner händischen Prüfung mehr, wenn ein Fußballbundesligaspiel auf Facebook hochgeladen werden soll“, sagte Schipanski.

„Rechteinhaber können bis zum Zeitpunkt der Ausstrahlung Copyright-Piraterie automatisch unterbinden.“ Neu ist, dass wissenschaftliche Institutionen Auskunftsrechte gegenüber Online-Diensten erhalten. Forscher sollen demnach Daten von Upload-Plattformen wie YouTube abfragen dürfen, um die Wirkung der gesetzlichen Vorgaben mit Blick auf das Sperren oder Entfernen von Inhalten beurteilen zu können. Mit dieser Regelung geht die Koalition über die EU-Richtlinie hinaus.

Eine besonders umstrittene Regelung bleibt erhalten. Nämlich, dass bis zu 15 Sekunden Film oder Ton, 160 Zeichen Text und 125 Kilobyte einer Foto- oder Grafikdatei als Grenzen einer geringfügigen Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt sind. „Mit einer klaren Regelung zur Nutzung von Memes oder Gifs bringen wir Rechtssicherheit in einen bisherigen Graubereich“, sagte Schipanski.

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