Heute vor 76 Jahren wurde das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau befreit
Bayerns Justizminister Eisenreich: „Wir müssen Frieden, Freiheit, Sicherheit und Demokratie Tag für Tag verteidigen“ / Bayern geht mit Maßnahmen-Bündel gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus vor, um jüdisches Leben zu schützen
Heute vor 76 Jahren wurde das größte deutsche Vernichtungslager der NS-Zeit Auschwitz-Birkenau befreit. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts: „Ausgangspunkt für den menschenverachtenden Naziterror, die Morde und die Todeslager waren Hass, Vorurteile, Ausgrenzung, Antisemitismus und Rassismus. Auschwitz mahnt uns alle, dass Frieden, Freiheit, Sicherheit und Demokratie Tag für Tag verteidigt werden müssen.“
In Europa, in Deutschland und auch in Bayern kommt es während der Pandemie verstärkt zu antisemitischen Vorfällen und Straftaten. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich warnt: „Ein Teil der Corona-Leugner und Verschwörungstheoretiker verhöhnt in unerträglicher Weise, etwa mit gelben Impf-Sternen, die Opfer des Nationalsozialismus. Die Verbreitung antisemitischer Verschwörungstheorien und die Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen bilden den Nährboden für Straftaten.“
Eisenreich: „Wir tragen in Deutschland eine besondere historische Verantwortung. Aus dieser Überzeugung führen wir den Kampf gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus entschlossen und konsequent mit einem Bündel an Maßnahmen.“
- Härtere Strafen für judenfeindlich motivierte Straftaten: Auf bayerische Initiative wurde vergangenes Jahr ausdrücklich im Gesetz verankert, dass sich eine antisemitische Motivation bei allen Taten strafschärfend auswirkt (§ 46 StGB). Der Minister: „Das ist ein klares Signal gegen Judenfeindlichkeit und Ausgrenzung.“
- Das bayerische Justizministerium hat bei den Generalstaatsanwaltschaften drei Antisemitismus-Beauftragte ernannt.
- Die Antisemitismus-Beauftragten haben einen Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt, mit dem antisemitische Motive bei Straftaten leichter entschlüsselt werden können – etwa anhand von Codes oder Jahrestagen. Eisenreich: „Es freut mich sehr, dass unser Leitfaden große Beachtung findet.“ Er wurde aktuell u.a. von Österreich sowie von einigen Bundesländern angefordert.
- Bayern hat als erstes Bundesland die IHRA-Definition angenommen. Die Staatsanwaltschaften wurden angewiesen, dass für die Frage nach dem Vorliegen einer antisemitischen Straftat die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) maßgeblich ist.
- Für bayerische Staatsanwaltschaften gilt der Grundsatz: Eine nachdrückliche Verfolgung antisemitischer Straftaten liegt grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Verweisungen auf den Privatklageweg kommen in aller Regel nicht in Betracht.
- Das „Münchner Modell“: In Kooperation mit dem Polizeipräsidium München hat der Antisemitismus-Beauftragte der Münchner Generalstaatsanwaltschaft einen Flyer erstellt, der in sieben Sprachen (u.a. Russisch und Hebräisch) übersetzt wurde. Er wurde an etwa 2.500 jüdische Haushalte versendet und wird über die bayerischen Polizeidienststellen verteilt. Eisenreich: „Ziel ist es, beispielsweise darüber aufzuklären, dass bei antisemitischen Straftaten die Voraussetzungen des sog. kleinen Zeugenschutzes regelmäßig vorliegen. Danach muss ein Zeuge vor Gericht insbesondere seine Adresse nicht nennen. Opfer sollen zur Anzeige ermutigt werden. Gleichzeitig zeigen wir potenziellen Tätern ganz deutlich: Bayern greift konsequent durch.“
Eisenreich abschließend: „Bei uns in Bayern gibt es für Antisemitismus keinen Platz. Es ist Aufgabe des Rechtsstaats, Judenhass zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen.“