IW: Maßnahmenpaket entlastet Haushalte um bis zu 825 Euro
Foto: Wohnhaus, über dts Nachrichtenagentur
Köln (dts Nachrichtenagentur) – Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen die hohen Energiepreise entlastet Haushalte um bis zu 825 Euro. Das ist das Ergebnis von Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für die „Welt am Sonntag“ dazu.
„Gering- und Normalverdiener werden stärker entlastet“, sagte IW-Steuerexperte Tobias Hentze. „Spitzenverdiener zahlen einen größeren Anteil des steuerpflichtigen Zuschlags über die Einkommensteuer zurück an den Staat.“ Berufstätige Singles können je nach Einkommenshöhe mit einem Entlastungsbetrag zwischen 159 Euro und 304 Euro rechnen. Bei Familien mit zwei Kindern, in denen beide Elternteile berufstätig sind, liegt die Entlastung zwischen 348 Euro und 825 Euro. Die größten Nutznießer sind laut Musterrechnung Familien mit einem Bruttohaushaltseinkommen von 35.000 Euro pro Jahr. Von der an beide Eheleute ausgezahlten Energiepreispauschale in Höhe von zusammen 600 Euro bleiben laut IW-Berechnungen nach Steuern 457 Euro. Hinzu kommen für beide Kinder jeweils 100 Euro steuerfreier Familienbonus. Das macht insgesamt 657 Euro. Fahren beide mit dem Auto zur Arbeit, sinkt zusätzlich die Steuerlast auf Benzin für drei Monate. Das bedeutet noch einmal eine Entlastung in Höhe von 168 Euro. Familien mit zwei Kindern, aber ohne Auto und einem Jahresbruttoeinkommen von 150.000 Euro erhalten dagegen vergleichsweise geringe 348 Euro. Bei Singles mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 75.000 Euro bleiben von den einmalig 300 Euro Energiepreispauschale 159 Euro übrig. Das sind wegen des höheren Grenzsteuersatzes 61 Euro weniger als bei einem Single mit einem Bruttoeinkommen von 25.000 Euro. Für Pendler gibt es laut Musterrechnung jeweils 84 Euro mehr. Das IW setzte Arbeitnehmer voraus, die an 20 Tagen im Monat insgesamt 50 Kilometer mit einem Benziner zur Arbeit und wieder zurückfahren. Der Verbrauch wurde mit acht Litern auf 100 Kilometer angenommen. Eine mögliche Entlastung für Menschen, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln und von der Absenkung des Fahrpreises für drei Monate auf nur neun Euro im Monat profitieren würden, wurde noch nicht berücksichtigt.