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Justizministerin will Familienauszeit für Manager gesetzlich regeln

Berlin (dts Nachrichtenagentur)

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dringt auf die baldige Einführung einer gesetzlich geregelten Familienzeit für Spitzenmanager.
Das geht aus einem Gesetzentwurf „zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ hervor, über den das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) und das Magazin „Business Insider“ unabhängig voneinander berichten. Das Papier, das derzeit die regierungsinterne Ressortabstimmung durchläuft, ist eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von Union und SPD, die den Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen sollen.

Vorstände börsennotierter Unternehmen sollen demnach im Fall von Schwangerschaft oder der Pflege von Familienangehörigen problemlos, also ohne Haftungsrisiken einzugehen, eine Arbeitspause einlegen dürfen, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Laut den Gesetzesplänen soll das Vorstandsmitglied „vollständig von allen Pflichten und Haftungsrisiken befreit“ werden können, sofern der Aufsichtsrat die befristete Aussetzung der Vorstandstätigkeit in den Fällen des Mutterschutzes, der Elternzeit, der Pflege von Familienangehörigen oder eigener längerer Krankheit als „sinnvoll und gerechtfertigt“ bewertet. Außerdem muss der Aufsichtsrat eine erneute Bestellung innerhalb eines Jahres zuzusichern.

Das bedeutet: Wird ein Vorstandsmitglied abberufen, hat es das garantierte Recht auf den alten Posten zurückzukehren. Allerdings soll der Aufsichtsrat verpflichtet werden, vor der Freistellung die Interessen des Unternehmens und des Vorstandsmitglieds „sorgfältig“ abzuwägen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, „ob das Gesuch des Vorstandsmitglieds zur Unzeit erfolgt und ob sich aus diesem ein Schaden für die Gesellschaft ergeben kann“.

Einen Rechtsanspruch auf eine „Auszeit“ sehen die Regelungen ausdrücklich nicht vor, „weil dies mit der Funktion eines selbständigen und unternehmerisch handelnden Vorstandsmitglieds nicht vereinbar wäre“, wie es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt. Die Entscheidung soll demnach der Aufsichtsrat treffen. Dem Gremium soll es künftig möglich sein, „die Bestellung eines Vorstandsmitglieds durch Widerruf zeitlich befristet auszusetzen“.

Im Gesetzentwurf ist die Rede von einem Zeitraum von „höchstens einem Jahr“ innerhalb der Amtszeit. Für die Dauer der Abberufung des Mitglieds ist das Unternehmen von der Pflicht befreit, eine Frauenquote im Vorstand zu erfüllen. Ähnliche Regelungen soll es auch für GmbH-Geschäftsführer geben. Unter dem Motto „Stay on Board“ hatte eine Initiative aus Wirtschaft und Politik für eine entsprechende Gesetzesänderung für Vorstandsmitglieder geworben.

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