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Karlsruher Triage-Urteil stößt auf Zustimmung


Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Triage-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist bei Patientenschützern und in der Politik auf Zustimmung gestoßen. „Auf dieses Urteil haben wir 40 Jahre lang gewartet“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe).

„Entscheidungen über Leben und Tod in Knappheitssituationen dürfen nicht den Ärzten überlassen werden.“ Der Deutsche Bundestag dürfe sich da nicht weiter wegducken. „Das Verfassungsgericht hat den Bundestag nun mit diesem Urteil gezwungen, im kommenden Jahr ein Gesetz zu beschließen, das Leitplanken für die Behandlung von Patienten in Knappheitssituationen setzt“, sagte Brysch. „Das ist überfällig, denn wir erleben ja jetzt in der Coronakrise solche Knappheiten auf den Intensivstationen.“

Die Politik sei bei dieser schwierigen Frage nicht außen vor, denn sie stelle ja die Finanzmittel für das Gesundheitssystem bereit. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schrieb unterdessen bei Twitter, dass er das Urteil ausdrücklich begrüße. „Menschen mit Behinderung bedürfen mehr als alle anderen des Schutzes durch den Staat. Erst Recht im Falle einer Triage.“

Jetzt aber heiße es, Triage durch wirksame Schutzmaßnahmen und Impfungen zu verhindern, so der SPD-Politiker. Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery forderte den Gesetzgeber auf, „Leitplanken“ zu definieren, an denen sich Ärzte bei ihrer Entscheidung orientieren könnten. „Der Bundestag definiert die Leitplanken, medizinisch-wissenschaftlich kompetente Organisationen formulieren die Handlungsleitlinien – und passen sie entsprechend dem Stand der Wissenschaft an“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Aber die Verantwortung für die Letztentscheidung werde immer bei den Ärzten bleiben.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki bezeichnete das Triage-Urteil unterdessen als „rechtlich nachvollziehbar“. Nach der Wertentscheidung des Grundgesetzes müssten Fragen von Leben und Tod durch den Gesetzgeber entschieden werden und nicht durch private Übereinkunft, sagte er der „Rheinischen Post“.

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