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Kinderpornographie: Kripo Regensburg durchsucht 14 Wohnungen in der Oberpfalz

Am Donnerstag, 05.08.2021, durchsuchten Ermittler insgesamt 14 Wohnungen im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Regensburg.

Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg ermittelt in enger Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Zentralstelle Cybercrime Bayern) und den Staatsanwaltschaften Regensburg (Zweigstelle Straubing) und Nürnberg-Fürth in verschiedenen Verfahren gegen mehrere Personen, die unter anderem im dringenden Verdacht stehen, Kinderpornographie besessen oder verbreitet zu haben.

In einer konzertierten Aktion durchsuchten an diesem Tag Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg insgesamt 14 Objekte in der Oberpfalz. Unterstützt wurden sie dabei vom Einsatzzug Regensburg.

Bei den vorliegenden Ermittlungsverfahren stehen 14 ausschließlich männliche Personen im Alter zwischen 15 und 63 Jahren im Verdacht, inkriminiertes Material von Kindesmissbräuchen (sog. Kinderpornografie) besessen oder verbreitet zu haben. Außerdem wurden zwei strafunmündige Kinder bekannt, die ebenfalls derartiges Material besessen haben sollen. Die Durchsuchungen fanden in Regensburg und Neumarkt i.d.OPf. sowie den Landkreisen Regensburg, Neumarkt i.d.OPf. und Cham statt.

Zu betonen ist, dass es sich nicht um ein Sammelverfahren, sondern mehrere einzelne Ermittlungsverfahren handelt, die nun gebündelt in der Durchsuchungsaktion mündeten und zur Sicherstellung von Beweismitteln dienen sollten. Die Verfahren beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen. Bei einem Teil der Verfahren erhielten deutsche Ermittlungsbehörden Hinweise von ausländischen Organisationen gegen Kindesmissbrauch, denen entsprechend nachgegangen wurde und die aufgrund örtlicher Zuständigkeit von der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg übernommen wurden. Bei einem weiteren Teil der Fälle lagen wiederum Erkenntnisse aus anderen Ermittlungsverfahren zugrunde, die nun zu den aktuellen Ermittlungsverfahren führten.

„Mit solchen Durchsuchungsaktionen wollen wir einerseits Kindesmissbrauch und die Verbreitung von dabei hergestelltem Material bekämpfen und andererseits auch die Öffentlichkeit gezielt auf dieses Thema aufmerksam machen. Die Verbreitung solcher Fotos und Videos stellt eine schwerwiegende Straftat dar und beschäftigt uns ganz erheblich. Gerade Eltern sollen sich dieser Thematik bewusst werden und mit ihren Kindern darüber sprechen, denn wir stellen fest, dass vor allem junge Menschen als Tatverdächtige registriert werden. Wir müssen uns vor Augen führen, dass jedes einzelne versandte Bild missbrauchte Kinder erneut zum Opfer macht“, sagt der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg, Leitender Kriminaldirektor Harald Wiesenberger. In diesem Durchsuchungskomplex waren 2 strafunmündige Kinder sowie 3 Jugendliche involviert.

Der Hauptteil dieser Verfahren bezieht sich auf Teilnehmer in Chatgruppen verschiedener Messenger-Dienste.

Bei der Durchsuchung wurden 20 Asservate, insbesondere die Smartphones der Tatverdächtigen, als Beweismittel sichergestellt.

Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
Das Verbreiten und der Besitz von kinderpornographischen Schriften ist ein folgenschweres Fehlverhalten auch von jungen Menschen, die nicht wissen, was sie tun. Mittlerweile wird diese Tathandlung als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr eingestuft. Der vorsätzliche Besitz eines solchen Bildes als Chatgruppenmitglied reicht dabei aus, um den Tatbestand gemäß § 184 b StGB zu erfüllen. Somit ist die Einstellung von Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen künftig ausgeschlossen.

Dein Smartphone – Deine Entscheidung
Kindern werden heutzutage immer früher Smartphones zur Verfügung gestellt – selbst unter 10-Jährige sind als Nutzerinnen und Nutzer keine Seltenheit mehr. Dabei werden auch die bekannten Messenger-Dienste als „Klassen-Chats“ genutzt. Auf diesem Weg finden inkriminierte Inhalte problemlos und ungefiltert den Zugang zu Kindern und Jugendlichen. Oft werden diese ohne Gedanken zu den Folgen weiterversendet.

Das Polizei-Projekt „Dein Smartphone – Deine Entscheidung“ hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler über die strafrechtlichen Aspekte zu informieren und die daraus resultierenden möglichen Folgen zu erläutern.

Nicht nur die Kinder und Jugendlichen werden im Rahmen des Projekts informiert, sondern auch insbesondere die Eltern. Diese übernehmen einen wichtigen Erziehungsauftrag bei der Entwicklung der Medienkompetenz ihrer Kinder.

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