Landkreise warnen vor mehr Sozialhilfe durch Pflegelohn-Pläne
Foto: Seniorin im Rollstuhl, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Landkreistag reagiert mit Sorge auf den jüngsten Vorstoß aus der SPD zu einer gesetzlichen Lohnregelung für Altenpflegekräfte. „Man kann nicht über höhere Löhne sprechen, ohne zu sagen, wer sie finanziert“, sagte der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstagausgabe).
Er befürchtet, dass ohne neue Finanzierungsregeln mehr Pflegebedürftige durch die Mehrkosten in die Sozialhilfe rutschen. „Wir setzen uns dafür ein, dass eine Verbesserung der Löhne und der personellen Ausstattung der Pflegeheime nicht zulasten der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen geht“, sagte Sager und warnte: „Auch die kommunalen Sozialämter könnten nicht Ausfallbürge sein.“ Mehrkosten müsse daher die Pflegeversicherung tragen. „Hierfür muss der Bund ein belastbares Finanzierungskonzept vorlegen“, forderte der Präsident des Kommunalen Spitzenverbands.
Sager ist auch Landrat im Kreis Ostholstein. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zuvor eine sogenannte Formulierungshilfe für ein „Pflege-Tariftreue-Gesetz“ geschickt. Sie sieht vor, dass Pfleganbieter künftig kein Geld mehr aus der Pflegeversicherung erhalten sollen, falls sie sich nicht an Tarifverträge binden. Dies soll sie faktisch zu höheren Gehältern zwingen.
Einen Vorschlag zur Finanzierung der Mehrkosten enthält die Formulierungshilfe nicht. Wie am Montag aus dem Bundesgesundheitsministerium zu erfahren war, rechnet dieses mit deutlich steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen, sollte Heils Vorschlag unverändert umgesetzt werden: Ohne ergänzende neue Finanzierungsregeln müssten Heimbewohner in vollstationärer Pflege voraussichtlich rund 130 Euro im Monat mehr aus eigener Tasche zahlen, hieß es dort. Senioren, die durch den Eigenanteil finanziell überfordert sind, haben laut Sozialgesetzbuch Anspruch auf Sozialhilfe. Laut einer Erhebung des Ersatzkassenverbandes VdEK belief sich dieser Eigenanteil zu Beginn dieses Jahres im Durchschnitt auf insgesamt 2.068 Euro im Monat.
Davon entfielen 831 Euro auf den sogenannten Einheitlichen Eigenanteil, der vor allem aus den Personalkosten besteht. Weitere Eigenanteile werden für Unterkunfts- und Investitionskosten erhoben.