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Linkspartei fordert auch Streichung des Abtreibungsparagrafen 218


Foto: Justicia, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die geplante Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a geht der Linkspartei nicht weit genug. „Dass der unsägliche Paragraf 219a endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, ist längst überfällig. Der abscheulicherweise als `Werbeverbot` bezeichnete Paragraf aus der Nazizeit hat Schwangeren lange genug ihr Informationsrecht verwehrt und sie entmündigt“, sagte Heidi Reichinnek, die frauenpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, der „Welt“.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Jahre alte Kernforderung linker Frauenpolitik nun endlich umgesetzt wird.“ Die derzeitige Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch kriminalisiere Mediziner und erschwere den Zugang massiv. Die Linke fordere daher neben der Abschaffung des Werbeverbots auch die Streichung des Abtreibungsparagrafen 218. „Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern ein wichtiger Teil der reproduktiven Selbstbestimmung. Er hat deswegen auch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen“, so Reichinnek.

„Es muss einen sicheren, kostenlosen und flächendeckenden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen geben, denn sie stellen medizinische Eingriffe dar.“ Zudem müssten Abbrüche Teil der universitären Ausbildung werden. Die von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geplante Abschaffung des Paragrafen 219a stößt bei den Grünen auf große Zustimmung.

„Es ist ein erster Meilenstein zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen 219a StGB und ebenso ein großer frauenpolitischer Erfolg, dass der Referentenentwurf so zügig kommt“, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws. Die Ampel-Koalition mache damit unmissverständlich deutlich, dass dieses frauenpolitische Anliegen oberste Priorität habe. Die „unsäglichen Klagen“ gegen Ärzte würden damit enden, so Schauws. „Wir schaffen Rechtssicherheit und ermöglichen endlich den Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche – ohne Hürden für Betroffene.“

Das Problem der prekären Versorgungslage werde allerdings nicht allein mit der Streichung von Paragraf 219a gelöst, so Schauws weiter. „Wir müssen eine bessere medizinische Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch erreichen, flächendeckend und bundesweit. Dazu haben wir wichtige Vereinbarungen im Koalitionsvertrag getroffen, die wir angehen werden.“ Auch das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ hat die geplante Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a begrüßt und als „überfällig“ bezeichnet.

Jetzt stehe noch eine Amnestie für bereits verurteilte Ärzte aus, sagte die Bündnis-Sprecherin Adriana Beran der „Welt“. An der mangelnden Versorgungslage in Deutschland für Schwangere werde die Streichung allerdings nichts ändern, sagte Beran. „Hierfür brauchen wir die Streichung des Paragraphen 218 StGB und eine Neuregelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Nur mit einer Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen kann eine flächendeckende Versorgungslage garantiert werden.“

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