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Lockdown bleibt im Grundsatz bis zum 14.02.2021 bestehen

Berlin (dts Nachrichtenagentur)

Bund und Länder haben sich auf eine Lockdown-Verlängerung bis 14. Februar 2021 geeinigt.
Es sei dabei lange gerungen worden um die Maßnahmen für die Schulen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder. Offenbar setzte sich die Kanzlerin dabei mit ihrer vergleichsweise harten Haltung durch.

Demnach bleiben die Schulen und Kitas „grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt“. Auch das Arbeiten im Homeoffice sei zentraler Punkt der Beratungen gewesen, so Merkel: Dazu soll das Arbeitsministerium eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeber „überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen“, heißt es im Beschlusspapier. Die weiteren Details der Corona-Maßnahmen waren im Wesentlichen vorher schon bekannt geworden.

Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet, die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird „verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert“, so der Bund-Länder-Beschluss. Gottesdienste sind nur erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, bei Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz und ohne Gemeindegesang, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind zudem beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen.

Ändert sich in Bayern etwas?
Es ist davon auszugehen, dass es in Bayern bei den bisher bekannten Corona-Regelungen bleibt. Auch was die FFP2-Masken angeht. Morgen wird in der Bayerischen Staatsregierung nochmals darüber beraten.

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Beschluss: Lockdown bleibt im Grundsatz bis zum 14.02.2021 bestehen – der Wortlaut

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