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Metall-Arbeitgeber wollen Lieferkettengesetz noch verhindern


Foto: Container, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Metall-Arbeitgeber drängen unmittelbar vor der Abstimmung im Bundestag auf einen Neustart im Streit um das Lieferkettengesetz. Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ): „So wie das Lieferkettengesetz jetzt vorliegt, darf es den Bundestag auf keinen Fall verlassen. Das Gesetz schadet mehr, als es nutzt, es überfordert die Unternehmen, gerade im Mittelstand, es ist extrem bürokratisch und auch rechtsstaatlich bedenklich.“

Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf die Beachtung von Menschenrechten und Umweltstandards bei Zulieferern im Ausland verbessern. Das Gesetz sollte am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden, doch wurde das Thema wieder von der Tagesordnung genommen, weil die Union noch Beratungsbedarf hat. Zander betonte, er glaube nicht, dass man die Mängel und Konstruktionsfehler in kurzer Zeit korrigieren könne. Sein Appell an den Bundestag und hier besonders an die Union laute deshalb, „diesen Irrsinn zu stoppen“. Die Union könne ein solches Gesetz nicht im Bundestag beschließen und gleichzeitig im Wahlkampf Wirtschaftskompetenz behaupten. Der Gesamtmetall-Geschäftsführer beklagte, Firmen könnten gar nicht nachvollziehen, was nun eigentlich verlangt werde. Der Gesetzentwurf nenne Dutzende von völkerrechtlichen Abkommen, Konventionen und andere Rechtsvorschriften. Deren konkrete Auslegung solle aber den Unternehmen überlassen werden, „denn ein genaues Tun oder Unterlassen wird nicht verlangt.“ Das mache das Gesetz höchst fragwürdig. „Es droht eine völlig uferlose Kriminalisierung von Unternehmen, nur auf Hinweis aus dem Ausland, da sei etwas nicht in Ordnung.“ Zander warnte zugleich davor, dass sich viele deutsche Firmen aus dem Ausland zurückziehen, weil sie die Haftungsrisiken nicht überblicken könnten. „Sie würden dann Unternehmern aus anderen Ländern – zum Beispiel China – das Feld überlassen. Und ich bezweifele, dass sich dann an der Menschenrechtssituation in den Herkunftsländern etwas ändert.“ Die Metall-Arbeitgeber befürchten außerdem eine Abwanderung von Firmen aus der Bundesrepublik. Zander: „Stand heute soll das Gesetz nur gelten für Unternehmen mit einem Hauptsitz in Deutschland. Das heißt: Man kann sich dem Gesetz entziehen, indem man den Firmensitz ins Ausland verlagert. Ich meine, solche Gesetze sollte Deutschland aus eigenem Interesse nicht verabschieden. Es wäre quasi eine Aufforderung, der Bundesrepublik den Rücken zu kehren.“

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