Mit positiven Antikörpertest ist nur noch eine Impfung notwendig
Personen, die mittels eines Antikörpertests nachweisen können, dass sie schon einmal an COVID-19 erkrankt waren, benötigen ab sofort nur noch eine Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten.
Das hat das Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mitgeteilt.
Als vollständig geimpft im Sinne der Corona-Einreise-Verordnung und der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung gelten demnach nun auch Personen, die einen positiven, labordiagnostischen Befund eines Antikörpertests vorweisen können und anschließend mit einer Impfdosis von BioNTech, Moderna, AstraZeneca oder Johnson&Johnson geimpft wurden.
Wichtig hierbei ist, dass der Antikörpertest von einem zugelassenen Labor vorgenommen wurde.
Der Impfstatus „vollständig geimpft“ tritt sofort mit der Impfung ein, die „14-Tage-Frist“ nach der Impfung muss in diesem Fall nicht eingehalten werden.