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NRW-Ärzte: Werden niemanden zur Impfung zwingen


Foto: Bereitgelegte Impfspritzen, über dts Nachrichtenagentur

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Mediziner aus NRW distanzieren sich von der Kritik des Chefs der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, an den Plänen für eine allgemeine Impfpflicht. „Niemand wird Menschen gegen deren Willen eine Spritze setzen“, sagte Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Freitagsausgabe).

Das wäre Ärzten nicht zuzumuten, gegen den Willen ihrer Patienten zu handeln. „Ein solcher `Impfzwang` wird aber auch im politischen Raum gar nicht diskutiert.“ Unter „Impfpflicht“ könne man auch Strafgebühren wie in Österreich oder Italien verstehen. „Da wären Arztpraxen nur dann betroffen, wenn es um ärztliche Atteste geht, warum eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist“, so Gehle.

KBV-Chef Gassen hatte der „Bild“ gesagt: „Wir werden unseren Ärzten nicht zumuten, eine Impfpflicht gegen den Willen der Patienten zu exekutieren.“ Sollte der Gesetzgeber künftig bei Ablehnung eines Impfangebotes ein verpflichtendes medizinisches Beratungsgespräch in einer Praxis vorsehen, könne dies bei Menschen, die wirklich Fragen und Sorgen haben, sehr sinnvoll sein, sagte Gehle der WAZ, schränkte aber ein: „Bei Anhängern von Verschwörungstheorien und hartnäckigen Corona-Leugnern bringen solche Beratungsgespräche allerdings nichts.“ Anke Richter-Scheer, Vorsitzende des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe, sagte der WAZ, es gehe bei der Impfpflicht nicht darum, dass Ärzte Menschen gegen ihren Willen impfen: „Die Impfpflicht ist ein politisches Instrument, und es müssen politische Wege gefunden werden, eine Impfpflicht, sollte sie kommen, auch umzusetzen. Die Menschen werden nicht von den Ärzten in die Praxen gezwungen.“

Oliver Funken, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Nordrhein, sagte: „Wir impfen alle Impfwilligen. Gegen ihren Willen werden wir Patienten in den Praxen auch bei einer Impfpflicht nicht impfen.“ Dafür gebe es keine gesetzlichen Rahmenbedingungen. „Die Umsetzung ist eine staatliche Aufgabe und muss somit also auch in den staatlich betriebenen Einrichtungen, den Impfzentren, stattfinden.“

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