Pflichtberatung vor Downsyndrom-Tests im Gespräch
Foto: Kardiotokografie im Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten will eine gesetzliche Beratungspflicht für Schwangere einführen, die ihren Fötus mit einem Bluttest auf das Downsyndrom untersuchen lassen wollen. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe.
Die Initiative will dazu noch vor Ende der Legislaturperiode das Gendiagnostikgesetz ergänzen. Demnach soll ein Arzt „über die Vornahme oder Nicht-Vornahme“ einer solchen Untersuchung beraten und eine sachverständige Person für „psychosoziale Fragen“ hinzuziehen, wie es in einem Arbeitsentwurf der Gruppe heißt. Dabei soll es um praktische Hilfen gehen, „die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern“. Bei einem positiven Testergebnis soll eine weitere Beratung folgen. Zu der Gruppe um Ex-Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt und CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke gehören auch Politiker von CSU, Grünen, Linkspartei und FDP. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen Risikoschwangeren künftig einen nicht invasiven Pränataltest auf Trisomien 13, 18 oder 21 bezahlen. Offen ist, wie die betroffenen Frauen informiert werden. „Die Frage ist so wichtig, dass sie mit einem Gesetz geregelt werden muss“, sagt SPD-Politikerin Schmidt, die auch Vorsitzende der Lebenshilfe ist.
„Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen mit Trisomien nicht aussortiert werden“, sagt CDU-Politiker Henke.