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Polizeigewerkschaften fordern Vorratsdatenspeicherung


Foto: Tastatur, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Als Konsequenz aus einem neuen Missbrauchsskandal im nordrhein-westfälischen Wermelskirchen fordern die Polizeigewerkschaften die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zur digitalen Verfolgung von pädophilen Tätern. „Der Täterschutz darf nicht vor den Opferschutz gehen“, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Mertens, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Man müsse Freiheiten beim Datenschutz aufgeben, um Kindern solche Taten zu ersparen. Das flächendeckende Sammeln von Telefon- und Internetdaten sei notwendig, damit Täter „jederzeit damit rechnen müssen, dass ihre Daten aufgespürt werden“. Aus Sicht von Mertens ist die Vorratsdatenspeicherung „ein richtiger Schritt in die richtige Richtung“. Auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, sagte der NOZ: „Wir brauchen eine Vorratsdatenspeicherung, um in die digitale Vergangenheit von Tatverdächtigen schauen zu können.“

Damit könnten nicht nur Ermittlungen erweitert, sondern vor allem Netzwerke besser aufgespürt werden: „Gerade bei diesen schrecklichen Verbrechen muss über den Stellenwert von Datenschutz neu nachgedacht werden, die Täter dürfen niemals zur Ruhe kommen, bis sie gefasst sind“, sagte Wendt. Die Gewerkschaften fordern dabei zunächst eine auf sexuelle Missbrauchsfälle beschränkte Vorratsdatenspeicherung, um das Vorhaben überhaupt umsetzen zu können. Denn in Deutschland ist die gesetzliche Mindestspeicherpflicht der Telekommunikationsanbieter ausgesetzt, nachdem das Bundesverfassungsgericht sie gekippt hatte. Polizei und Ermittler fordern seit Jahren eine Lösung, um Straftäter im Netz besser identifizieren zu können.

Die Innenminister der Bundesländer werden bei ihrer Tagung (IMK) ab Mittwoch in Würzburg auch über dieses Thema beraten. Der IMK-Vorsitzende, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), forderte im Vorfeld bereits das proaktive Löschen von Kinderpornografie, losgelöst von konkreten Ermittlungsmaßnahmen.

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