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SPD verteidigt Ampel-Pläne zur Wahlrechtsreform


Foto: Wähler in einem Wahllokal, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der SPD-Obmann in der Kommission zur Reform des Wahlrechts, Sebastian Hartmann, hat die Pläne der Ampel-Fraktionen für ein neues Wahlrecht gegen massive Kritik verteidigt. „Um den Koalitionsvertrag erfüllen zu können, der eine Gesetzesänderung noch in diesem Jahr vorsieht, müssen die Ampel-Fraktionen in dieser Woche zustimmen“, sagte Hartmann der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe).

Am Dienstag sollen die Eckpunkte in den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP beschlossen werden. „Außerdem muss die Kommission ihren Zwischenbericht vorlegen. Im September muss die Reform dann erstmals im Parlament beraten werden, damit wir bis Jahresende ein neues Gesetz haben“, sagte der SPD-Politiker. Die Union habe mit dem „Grabenmodell“ leider die maximale Gegenposition zum Ampel-Vorschlag eingenommen. „Wir sind gesprächsbereit, so ist aber ein Kompromiss nicht möglich. Das Ziel der Ampel-Regierung ist ambitioniert, aber wir nehmen uns bei der Reform nicht aus“, sagte Hartmann. Verfassungsrechtlichen Bedenken sehe er gelassen entgegen. „Sollte es zu einer Verfassungsklage kommen, können wir auf umfangreiche Beratungen mit ausgewiesenen Verfassungs- und Wahlrechtsexperten zurückgreifen und in den Verfahren gut argumentieren“, so der SPD-Politiker.

„Wir ändern das Wahlrecht nicht, damit unsere Parteien oder Abgeordneten besser wegkommen“, sondern „weil der Bundestag mit zunehmender Größe an die Grenzen seiner Arbeitsfähigkeit kommt“, so Hartmann. Das sei nicht im Interesse der Wähler. Die Wahlrechtskommission setzt sich mit Lösungen zur Verkleinerung des Bundestages auseinander. Konkurrierende Vorschläge sind unter anderem das „Ampelmodell“ der Koalitionsfraktionen, sowie das „Grabenmodell“.

Das Ampelmodell beinhaltet unter anderem die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten, die Größe des Bundestages soll strikt auf 597 Sitze beschränkt werden. Im „Grabenmodell“ wird wie derzeit die Hälfte der Mandate von in den Wahlkreisen direkt gewählten Abgeordneten besetzt, jedoch unabhängig von den Zweitstimmenergebnissen; die zweite Hälfte der Mandate wird entsprechend dem Zweitstimmenergebnis an Listenkandidaten vergeben. Der Bundestag hat die aus 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen bestehende Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit am 16. März eingesetzt. Sie soll in der parlamentarischen Sommerpause einen Zwischenbericht vorlegen.

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