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Staatsrechtler halten geplante Klima-Rücklage für verfassungswidrig


Foto: Vorstellung des Koalitionsvertrags am 24.11.2021, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Plan von SPD, Grünen und FDP, eine milliardenschwere Rücklage für Klima-Investitionen zu schaffen, droht zu scheitern. Verfassungsrechtler sagten dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe), dass sie das Vorhaben für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar halten.

„Die Zurverfügungstellung für Klimaschutzmaßnahmen ist klar verfassungswidrig“, sagte Christoph Gröpl, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität des Saarlandes. Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Würzburg, sagte: „Das ist rechtlich nicht haltbar und ein klarer Etikettenschwindel.“ Die Ampel-Koalition will die Schuldenbremse, die aktuell wegen der Coronakrise ausgesetzt ist, ab 2023 wieder greifen lassen. Sie benötigt dann Maßnahmen, um zusätzlichen finanziellen Spielraum zu erlangen.

Der Koalitionsvertrag sieht die Möglichkeit vor, während der Aussetzung den Energie- und Klimafonds (EKF) zu füllen, um daraus in den Folgejahren Klima-Investitionen zu finanzieren. Mindestens 60 Milliarden Euro von aktuell ungenutzten Kreditermächtigungen aus der Coronakrise könnten hineinfließen. Allerdings erlaubt die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse die Aussetzung ausschließlich für Schulden zur akuten Krisenbekämpfung. „Zukunftsgerichtete Klima-Investitionen haben meines Erachtens nicht mehr direkt etwas mit der Pandemie zu tun“, kritisierte Hanno Kube, Professor an der Universität Heidelberg.

Schwarz ergänzte: „Die Schuldenbremse ist wegen der Coronakrise ausgesetzt und hat dem Bund deshalb ermöglicht, deutlich mehr Schulden zu machen.“ Deshalb bestünden überhaupt erst die ungenutzten Kreditermächtigungen. Zudem distanzierte sich Ifo-Präsident Clemens Fuest, der den Plan ursprünglich als erster vorgeschlagen hatte. „Vor allem habe ich verschiedene Verfassungsrechtler gefragt, die hatten schon Zweifel“, sagte Fuest.

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