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Union kritisiert Gesetzentwurf für neues kommunales Vorkaufsrecht


Foto: Wohnungen, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Unionsfraktion hat den Gesetzentwurf von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) für ein neues kommunales Vorkaufsrecht kritisiert. Es sei „ein symbolhaft überhöhtes Instrument, das in seiner Wirkung völlig überschätzt wird“, sagte der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), dem „Handelsblatt“.

Es sei „teuer, hilft nur wenigen und ist oft kontraproduktiv“. So seien in Berlin in den vergangenen Jahren 520 Millionen Euro für knapp 2.700 Wohnungen eingesetzt worden – Steuermittel, die am Ende nur etwa 5.000 Menschen genutzt hätten. Das seien umgerechnet etwa 100.000 Euro pro Person. „Dafür hätte man sehr viel mehr soziale Belegungsrechte kaufen, Mietzuschüsse zahlen oder – was langfristig einzig und allein gegen Wohnungsknappheit hilft – neue Wohnungen bauen können“, erklärte Luczak.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will das kommunale Vorkaufsrecht neu regeln. In ihrem Gesetzentwurf, über den das „Handelsblatt“ berichtet, heißt es, die Regelung stärke den „Handlungsspielraum der Gemeinden“ und wahre ihre Möglichkeiten „für einen Flächenzugriff“. Ziel des Gesetzes ist es, Kommunen und Städten ein Vorkaufsrecht einzuräumen, um zum Beispiel Bodenspekulationen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, steigende Mieten durch Luxussanierungen und in der Folge die Verdrängung der Wohnbevölkerung zu verhindern. Auch die Union wolle nicht, dass Menschen aus ihren angestammten Vierteln verdrängt würden, bekräftigte Luczak.

Der jetzige Entwurf sei aber nicht die richtige Lösung. „Ich bin gespannt, ob die FDP bei ihrer Ablehnung bleibt und gegen das ineffiziente, kostspielige und wenig wirksame Mittel Vorkaufsrecht die gleiche Durchsetzungskraft entfaltet wie bei den Corona-Maßnahmen“, sagte Luczak dem „Handelsblatt“.

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