Verfassungsgericht stärkt Parlamentsrechte
Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur
Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die Grünen haben sich in einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu Unterrichtungspflichten der Bundesregierung durchgesetzt. Das geht aus einem Beschluss der Karlsruher Richter vom 27. April hervor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Die Regierung habe den Bundestag demnach in seinem Unterrichtungsrecht verletzt, indem sie es unterlassen hatte, ihn vor Sitzung der Euro-Gruppe am 11. und 12. Juli 2015 und vor dem Euro-Gipfel am 12. und 13. Juli 2015 „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ über ihre Verhandlungslinie zum Verbleib oder vorübergehenden Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone zu unterrichten. Ein entsprechendes Dokument des Bundesfinanzministeriums war am 10. Juli 2015 gegen 14 Uhr erstellt worden, dem Bundestag aber erst am 12. Juli gegen 16 Uhr im Anschluss an die Sitzung der Euro-Gruppe zugeleitet worden. Über die Ergebnisse des anschließenden Euro-Gipfels wurde der Bundestag durch die Bundesregierung am 14. und 16. Juli unterrichtet. Eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Bundestag habe bereits ab dem Zeitpunkt bestanden, zu dem der Bundesfinanzminister entschieden hatte, welche Vorschläge er in die Verhandlungen der Euro-Gruppe einbringen würde, so das Bundesverfassungsgericht.
Das sei spätestens nach Abfassung des Dokuments vom 10. Juli der Fall gewesen.