Verurteilte Priester an Kliniken mit Kinderstation versetzt
Foto: Dom Trier, über dts Nachrichtenagentur
Trier (dts Nachrichtenagentur) – Unter der Leitung des Trierer Bischofs Stephan Ackermann sollen laut eines Medienberichts in der Vergangenheit mehrfach wegen Sexualstraftaten verurteilte Priester in der Krankenhausseelsorge eingesetzt worden sein – auch an Kliniken mit Kinderstationen. Das berichtet die „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“.
Die dortigen Verantwortlichen seien angeblich nicht über die Vergangenheit der Geistlichen informiert wurden, schreibt das Magazin. Belegt sein sollen vier Fälle, in denen wegen sexuellen Missbrauchs oder dem Besitz von Kinderpornografie verurteilte Priester in Krankenhäusern arbeiten durften. In Trier wird am Donnerstag der Zwischenbericht einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission präsentiert. Ob die recherchierten Fälle darin aufgeführt sind, wollte die Kommission auf Nachfrage nicht mitteilen.
Ackermann ist noch bis September Beauftragter für die Aufarbeitung von Missbrauch der Deutschen Bischofskonferenz. Seit 2009 ist er Bischof von Trier. In zwei der genannten Fälle handelt es sich um Priester aus dem Saarland, bei denen Ermittler 2007 in einer Razzia jeweils über 100 Bilddateien sicherstellten. Wenige Monate nach ihrer Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie 2008 und 2009 setzte das Bistum sie in Kliniken ein.
Der eine Priester verlor die Position 2012, nachdem das Krankenhaus von seiner Verurteilung erfuhr. Der zweite wurde nach zehn Jahren als Klinikseelsorger 2021 in den Ruhestand geschickt. Ein weiterer Priester, der Mitte der Neunzigerjahre zu einer Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war, wurde ebenfalls 15 Jahre in Kliniken eingesetzt. Ein vierter 1994 wegen Missbrauchs von Kindern verurteilter Priester arbeitete als Hausgeistlicher in Krankenhäusern – 2012 zeigte er sich selbst an.
Eine Sprecherin des Bischofs sagte „Christ & Welt“: „Es ist richtig, dass es bis vor einiger Zeit möglich war, dass Priester, gegen die es Vorwürfe oder Verurteilungen wegen des Besitzes von (Kinder-)Pornografie oder in (Verdachts-)Fällen sexualisierter Gewalt gab, in der Krankenhausseelsorge eingesetzt wurden.“ Dies sei nur nach der Einholung eines forensischen Gutachtens mit einer Unbedenklichkeitserklärung oder Empfehlung geschehen und gegebenenfalls unter Auflagen, über die das Umfeld informiert gewesen sei. Der Psychiater Jürgen Leo Müller, Professor an der Universität Göttingen, hält das Verhalten des Bistums für äußerst problematisch. Auch für Konsumenten von Kinderpornografie empfehle sich, sie nicht in Kontakt zu Kindern zu lassen.
„Es geht darum, jede Versuchungssituation zu unterbinden“, sagte Müller.