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Weniger Ermittlungsverfahren abgeschlossen


Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Im Jahr 2021 haben die Staatsanwaltschaften in Deutschland 4,88 Millionen Ermittlungsverfahren in Strafsachen abgeschlossen. Das waren 2,3 Prozent weniger als im Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit.

Rund 80 Prozent der Ermittlungsverfahren wurden zunächst von Polizeidienststellen eingeleitet und an die Staatsanwaltschaften übergeben. Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder Verwaltungsbehörden eingeleitet. Wie in den Vorjahren wurden die meisten Ermittlungsverfahren im Jahr 2021 eingestellt und es kam nicht zur Anklage. So machten Einstellungen mit Auflage (3,1 Prozent), Einstellungen ohne Auflage (23,6 Prozent) und Einstellungen mangels Tatverdacht (29,9 Prozent) oder wegen Schuldunfähigkeit (0,3 Prozent) zusammen 56,9 Prozent aller Verfahrenserledigungen aus.

Knapp ein Fünftel (18,1 Prozent) der Verfahren endete mit einer Anklage beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag oder einem Antrag auf ein besonderes Verfahren und ein Viertel (25,0 Prozent) auf andere Art, zum Beispiel mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft. Hinter der Gesamtabnahme erledigter Ermittlungsverfahren um 2,3 Prozent stehen teils gegenläufige Entwicklungen bei den Verfahrensgegenständen, so die Statistiker. Einige Deliktbereiche mit relativ geringem Anteil an der Gesamtzahl erledigter Verfahren verzeichneten gegenüber 2020 vergleichsweise hohe prozentuale Zuwächse. Beispielsweise stieg die Zahl der erledigten Verfahren in Staatsschutzsachen um 9,5 Prozent auf rund 50.000. Auch die Ermittlungen bei Sexualstraftaten wiesen mit +44,2 Prozent einen Zuwachs auf (137.558 Verfahren).

Die Verfahrenszahlen in diesen beiden Deliktbereichen waren bereits im Vorjahr angestiegen. Dagegen wirkte sich der erneute Rückgang im mengenmäßig größeren Bereich der Straßenverkehrsdelikte um 4,2 Prozent auf rund 832.000 Verfahren dämpfend auf die Gesamtentwicklung aus. Bereits im ersten Corona-Jahr 2020 waren die Straßenverkehrsdelikte um 3,3 Prozent zurückgegangen. Auch in der mengenmäßig größten Straftatengruppe der Eigentums- und Vermögensdelikte gab es 2021 mit 1.495.876 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 5,3 Prozent.

Die Anteile der erfassten Deliktbereiche an allen Verfahren waren ähnlich wie im Jahr 2020: Knapp ein Drittel (30,7 Prozent) der erledigten Strafverfahren bezog sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte, gefolgt von Straßenverkehrsdelikten mit 17,0 Prozent, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 8,5 Prozent sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 9,0 Prozent der erledigten Verfahren.

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