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Zahl der Unternehmensinsolvenzen dank Sonderregeln rückläufig


Foto: Amtsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im ersten Halbjahr 2021 weiter gesunken. Insgesamt meldeten die deutschen Amtsgerichte 7.408 Anträge, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit.

Das entspricht 17,7 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2020 und 22,9 Prozent weniger als im von der Coronakrise unbeeinflussten ersten Halbjahr 2019. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen waren mit 31,8 Milliarden Euro allerdings fast doppelt so hoch wie im Vergleichszeitraum 2020, als sie bei 16,7 Milliarden Euro gelegen hatten. Dieser Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass von Januar bis Juni mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Vorjahreszeitraum. Das Insolvenzgeschehen war im ersten Halbjahr weiterhin von Sonderregelungen geprägt: So war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen von Anfang März bis Ende 2020 ausgesetzt.

Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiter für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Insolvenzantragspflicht erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. Es ist davon auszugehen, dass die staatlichen Konjunkturhilfen für die Unternehmen sowie die erst ab Mai wieder durchweg geltende Insolvenzantragspflicht zu den niedrigen Insolvenzzahlen beigetragen haben. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Baugewerbe mit 1.219 Fällen (erstes Halbjahr 2020: 1.462 oder -16,6 Prozent).

Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 1.120 Verfahren (1.485, -24,6 Prozent). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Reisebüros und Reiseveranstalter, Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Garten- und Landschaftsbau sowie Gebäudebetreuung) wurden 805 Insolvenzen gemeldet (942, -14,5 Prozent). Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im August sank diese Zahl laut vorläufigen Angaben um 19 Prozent gegenüber Juli.

Sie stieg allerdings um 14 Prozent gegenüber August des Vorjahres, als die Antragspflicht vollumfänglich ausgesetzt war und es zu einem starken Rückgang im Vergleich zum August 2019 (-35,4 Prozent) gekommen war. Im Juli hatte die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren noch fast auf dem Niveau des Vormonats (-0,1 Prozent) und des Vorjahresmonats (+0,4 Prozent) gelegen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen. 42.304 Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das war ein Anstieg um mehr als die Hälfte (+51,1 Prozent).

Der starke Anstieg ist im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu sehen. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren.

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