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Augsburg: Wohnhaus evakuiert – Einsturzgefahr wegen statischer Probleme

Statisches Gutachten veranlasst unverzügliche Räumung – 29 Wohneinheiten und 4 Gewerbeeinheiten betroffen – OB Gribl beruft Krisenstab ein

Am Freitagabend, 09.11.2018, musste die Räumung einer Immobilie in der Innenstadt durch die Stadt Augsburg angeordnet werden. Bei dem Gebäude am Oberen Graben, das im Eigentum einer von der Stadt verwalteten Stiftung steht, wurden bei einer Begehung statische Probleme festgestellt. Der Zustand macht eine „unverzügliche Räumung“ notwendig. Die Fundamente des Bauwerks sind in einem Maße unterspült, dass „ein plötzliches Versagen der Gründung und damit verbunden ein plötzliches Setzen von tragenden Wänden (…) hier nicht auszuschließen“ ist, so das Schreiben des Ingenieurbüros an die Stadt. Die Standsicherheit des Gebäudes ist demnach nicht mehr gewährleistet.

Geschultes Personal vor Ort
Die Stellungnahme des Gutachters wurde am Freitag an die Stadt übermittelt. Die Stadt reagierte durch Zusammenstellen eines Krisenteams unter Leitung von OB Gribl mit Polizei, Feuerwehr und der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen. Geschultes Personal der Wohnunterbringung und des BRK sorgt derzeit dafür, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses auf möglichst sensible Weise informiert und sorgsam auf die bevorstehenden Schritte vorbereitet werden. Die betroffenen Personen werden in den kommenden Tagen in einem Hotel in der Innenstadt untergebracht. Für diese Unterbringung müssen die Bewohner selbstverständlich nicht finanziell aufkommen.

Aufenthalt im Gebäude verboten
Aufgrund der bestehenden Einsturzgefahr sind das Betreten und der Aufenthalt im Gebäude ab Freitag, 09. November 2018, 22.00 Uhr, verboten. Das Gebäude darf nur von Personen, die mit der Gebäudestandsicherheit befasst sind, sowie von Einsatzkräften der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und zuständigen Mitarbeitern der Stadt Augsburg betreten werden. Rechtliche Grundlage der Evakuierung ist eine Allgemeinverfügung der Stadt, die unter www.augsburg.de abzurufen ist.

Am Freitagabend musste die Räumung einer Immobilie in der Innenstadt durch die Stadt Augsburg angeordnet werden. Bei dem Gebäude am Oberen Graben, das im Eigentum einer von der Stadt verwalteten Stiftung steht, wurden bei einer Begehung statische Probleme festgestellt. Der Zustand macht eine „unverzügliche Räumung“ notwendig. Die Fundamente des Bauwerks sind in einem Maße unterspült, dass „ein plötzliches Versagen der Gründung und damit verbunden ein plötzliches Setzen von tragenden Wänden (…) hier nicht auszuschließen“ ist, so das Schreiben des Ingenieurbüros an die Stadt. Die Standsicherheit des Gebäudes ist demnach nicht mehr gewährleistet.

Geschultes Personal vor Ort
Die Stellungnahme des Gutachters wurde am Freitag an die Stadt übermittelt. Die Stadt reagierte durch Zusammenstellen eines Krisenteams unter Leitung von OB Gribl mit Polizei, Feuerwehr und der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen. Geschultes Personal der Wohnunterbringung und des BRK sorgt derzeit dafür, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses auf möglichst sensible Weise informiert und sorgsam auf die bevorstehenden Schritte vorbereitet werden. Die betroffenen Personen werden in den kommenden Tagen in einem Hotel in der Innenstadt untergebracht. Für diese Unterbringung müssen die Bewohner selbstverständlich nicht finanziell aufkommen.

Aufenthalt im Gebäude verboten
Aufgrund der bestehenden Einsturzgefahr sind das Betreten und der Aufenthalt im Gebäude ab Freitag, 09. November 2018, 22.00 Uhr, verboten. Das Gebäude darf nur von Personen, die mit der Gebäudestandsicherheit befasst sind, sowie von Einsatzkräften der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und zuständigen Mitarbeitern der Stadt Augsburg betreten werden. Rechtliche Grundlage der Evakuierung ist eine Allgemeinverfügung der Stadt, die unter www.augsburg.de abzurufen ist.

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