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Günzburg: Denkmalschutz – Raubgräber und Sondengeher zerstören kulturelles Erbe

„Ein brutaler Schlag gegen die wissenschaftliche Forschung“

Denkmalschutz: Raubgräber und Sondengeher zerstören kulturelles Erbe

Günzburg: Deutschlands Böden sind reich an archäologischen Schätzen. Alte Münzen und Krüge, Säbel und Schwerter als Überreste von Schlachten und Grabbeigaben sind bis heute zu tausendfach im Boden verborgen. Einmal fachmännisch an die Oberfläche befördert, können sie viel über unsere Vorfahren und deren Lebensweise verraten. Doch neben Grabungstechnikern und wissenschaftlich ausgebildeten Archäologen begeben sich seit einiger Zeit auch immer mehr Privatpersonen auf Schatzsuche. Mit Sonden, Karten und Spaten versuchen sie, dem Boden seine letzten Schätze zu entreißen – in aller Regel ohne behördliche Erlaubnis.

Enorme Schäden für Forschung und Gesellschaft

Was nach Lara Croft und Indiana Jones klingt, ist in Deutschland verboten. Und das aus gutem Grund: „Durch Raubgräbertum entstehen Forschung und Gesellschaft enorme Schäden. Funde werden oft mit rabiaten Mitteln ausgeschaufelt, unsachgemäß gelagert und im schlimmsten Fall nicht den Denkmalschutzbehörden übergeben“, berichtet Gabriela Karnowski-Bachofer von der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Günzburg.

Die fortwährende Ausplünderung des Bodens durch Raubgräber und andere Schatzsucher gebe Grund zur Besorgnis, so die Denkmalfachkraft. Denn auch Günzburg ist reich an Bodenschätzen, wie zuletzt der Fund eines gewaltigen Gebäudes aus der Römerzeit auf dem Gelände des Lutz-Areals beweist. Raubgräber spürten mit elektromagnetischen Sonden und Metalldetektoren Bodendenkmäler auf und machten meist selbst vor Privatgrundstücken nicht Halt. Weder die Grundstückseigentümer noch Archäologen würden über etwaige Funde benachrichtigt, so Karnowski-Bachofer.



Bereicherung zu Lasten eines ganzen Wissenschaftszweigs

„Die geborgenen Fundstücke werden dann häufig weiterveräußert und sind somit für alle Zeit für die Wissenschaft und damit für die Geschichtsschreibung unwiederbringlich verloren.“ Die persönliche Bereicherung gehe zu Lasten eines ganzen Wissenschaftszweigs: „Die eigenmächtige und unangemeldete Schatzsuche der Sondengeher ist ein brutaler Schlag gegen die Vor- und Frühgeschichtsforschung, die zur Interpretation ihrer Bodenfunde auf ungestörte Bodenverhältnisse angewiesen ist“, erklärte Karnowski-Bachofer.

Funde werden aus Privatpersonen auf Schatzsuche gerissen

Der Schaden, den Raubgräber für die archäologische Forschung verursachen, ist irreversibel: Wertvolles Kulturgut geht nicht nur der Öffentlichkeit verloren, sondern es wird auch aus dem Fundzusammenhang gerissen. Doch gerade die Interpretation eines Fundorts ist in der Archäologie häufig wichtiger als der Einzelfund selbst. So gibt etwa die Anordnung von Gräbern oder Grabbeigaben wichtige Hinweise auf die Sozialstruktur frühgeschichtlicher Gemeinschaften, organische Abfälle können etwas über das Ernährungsverhalten der damaligen Bevölkerung verraten, und Münzen können bei der Datierung begleitender Funde helfen.

„Historische Zusammenhänge sind aber nicht mehr nachzuvollziehen, wenn Grabungsstätten erst einmal beschädigt wurden“, sagt Karnowski-Bachofer. „So geborgene Objekte haben in der Regel keine wissenschaftliche Aussagekraft mehr.“ Zudem blieben viele Exponate, die eigentlich in Museen gezeigt würden, der breiten Öffentlichkeit durch das egoistische und auf den eigenen Profit ausgerichtete Vorgehen für immer verborgen.

Raubgräberei ist eine Straftat

„Raubgräberei und Hehlerei wird in der Öffentlichkeit oft nur als Kavaliersdelikt angesehen“, sagt die Denkmalsachverständige. Die Unwissenheit darüber, wie Archäologen arbeiten, mag eine Erklärung dafür sein. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Jeglicher Bodeneingriff im Denkmalbereich ist erlaubnispflichtig. Wer unerlaubt Bodendenkmäler ausgräbt oder ohne Auskunft über deren legale Beschaffung verkauft, verstößt gegen deutsches Recht. „Raubgräberei ist eine Straftat, die gesetzlich verfolgt und bestraft wird“, macht Karnowski-Bachofer klar. Die Denkmalschutzbeauftragte der Stadt Günzburg bittet Anwohner und Passanten deshalb, entdeckte Grabungsaktivitäten der Stadt anzuzeigen.

Weitere Informationen zur Rechtslage von Grabungen und Sondengängen erteilt die Denkmalschutzbeauftragte der Stadt Günzburg Gabriela Karnowski-Bachofer unter Tel. 08221-903175 oder per E-Mail: karnowski-bachofer@rathaus.guenzburg.de

Stadt Günzburg, BSAktuell,

 

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