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Günzburg: Sommerregelung ab 1. März auf Günzburger Marktplatz

Ab 1. März gilt auf dem Günzburger Marktplatz wieder die Sommerregelung. Verstärkte Kontrollen angekündigt.

Ab dem 1. März haben Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz. Denn auch in diesem Jahr gilt mit dem Einbruch des Frühlings wieder die Sommerregelung, Teile des Platzes werden bis zum 31. Oktober zur Fußgängerzone. Dann gehört „Günzburgs gute Stube“ wieder den Gästen der Freiluftgastronomie, den Kunden der Geschäfte und den Fußgängern.

Nur wer eine Sondergenehmigung hat, darf dann noch auf den Marktplatz fahren. Dazu gehören Anwohner, Gewerbetreibende und Lieferanten. Für alle Anderen gilt: Das Fahren auf dem Marktplatz ist verboten. Doch auch Inhaber einer Sondergenehmigung müssen Rücksicht nehmen. „In einer Fußgängerzone dürfen Autos nicht schneller fahren als die Fußgänger laufen. Die Fußgänger haben immer Vorrang“, sagt Ordnungsamtsleiter Helmut Stammer.

Wer ohne Berechtigung ab dem 1. März durch die Fußgängerzone fährt, droht eine kostenpflichtige Verwarnung. Auf Anordnung des Oberbürgermeisters wird die kommunale Verkehrsüberwachung auch in diesem Jahr von Anfang an im großen Umfang Präsenz zeigen. Auch die Polizeiinspektion Günzburg kündigte verstärkte Kontrollen und eine regelmäßige Überwachung des Autoverkehrs an.

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Stadt Günzburg, BSAktuell,




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