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Landratsamt Neu-Ulm: Hinweise zur bevorstehenden Kommunalwahl

Behördengänge nicht unbedingt am Montag oder Dienstag nach den Kommunalwahlen erledigen – auch eigene Schreibstifte können mitgebracht und verwendet werden

Am Wahlsonntag, 15. März 2020, werden die Wahllokale wie üblich geöffnet sein. Nach Schließung der Wahllokale werden im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Neu-Ulm (Kantstraße 8) die Auszählungsergebnisse öffentlich übertragen. Für den Wahlsonntag weist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) darauf hin, auf die regelmäßige Handhygiene (mit Seife gründlich die Hände waschen), die Nies- und Hustenetikette zu achten sowie auf Händeschütteln und Umarmungen möglichst zu verzichten. Auch können die Wählerinnen und Wähler eigene Schreibstifte bei der Stimmabgabe im Wahllokal verwenden.

Wer wegen der Infektionsgefahr nicht zum Wählen gehen möchte, aber dennoch seine Stimmen abgeben will, der kann noch bis Freitag, 13. März, um 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen bei seiner Gemeindeverwaltung anfordern. Damit die abgegebenen Stimmen gültig sind, müssen die ausgefüllten Wahlzettel bis spätestens Sonntag, 15. März 2020, um 18 Uhr im Rathaus des eigenen Wohnortes eingegangen sein. Bei nachgewiesener Krankheit können Erkrankte ihren Antrag auf Briefwahl noch bis 15.00 Uhr des Wahltages bei ihrer Wohnortgemeinde stellen.

Wenn ihre Angelegenheit nicht dringend ist, sollten Bürgerinnen und Bürger davon absehen, sich am Montag oder Dienstag, 16. beziehungsweise 17. März, ans Landratsamt zu wenden. Grund sind wahrscheinliche personelle Engpässe aufgrund der Kommunalwahlen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an den beiden Tagen nach dem Wahlsonntag, 15. März 2020, mit der Auszählung, Prüfung und Nachbereitung der Bürgermeister-, Landrats-, Gemeinde- beziehungsweise Stadtrats- sowie der Kreistagswahlen beschäftigt sein. Das Landratsamt bedankt sich für das Verständnis der Kundinnen und Kunden.

 

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