Gemeinden & Landratsämter

Tempo-30-Zone ausgeweitet: Fuß vom Gas heißt es nun in Leipheim

In großen Teilen des Leipheimer Stadtgebietes gilt jetzt ein „Tempo 30“-Limit. Zum 1. Oktober 2019 konnte der städtische Bauhof die Beschilderung in Leipheim fertigstellen.
Die Beschilderung im Ortsteil Riedheim folgt in Kürze.

In seiner Stadtratssitzung Anfang Juli hat der Stadtrat beschlossen, im Stadtgebiet Leipheim und im Ortsteil Riedheim die geplante Tempo-30-Regelung einzuführen.

Bereits im September 2018 war von Seiten einiger Bürgerinnen und Bürger sowie des Stadtrates gefordert worden, für eine bessere Übersichtlichkeit, die bereits bestehenden Tempo-30-Zonen auf ganz Leipheim auszudehnen. Dies bedurfte einer gründlichen Vorbereitung durch die Verwaltung mit allen zuständigen Stellen.

Die Tempo-30-Zone umfasst nun das Stadtgebiet Leipheim mit Ausnahme der Ulmer Straße, Kreisstraße GZ 4 in Leipheim, Schleifstraße, einem Teil der Günzburger Straße (siehe Plan als PDF).

Um die Tempo-30-Zone zu ermöglichen wird die Ampel an der Kreuzung Günzburger Straße/Hospitalstraße außer Betrieb gesetzt, da in einer solchen Zone keine Ampeln zur Regelung des Verkehrs erlaubt sind. Zudem musste der Schutzstreifen für Radfahrer in der Maximilianstraße entfernt werden, da laut Polizei die „Rechts-vor-Links-Regelung“ zu unübersichtlich wäre.

Dass die Schleifstraße nicht in die 30-er-Regelung aufgenommen wurde, bedauerten die Mitglieder des Stadtrates. Dies ist aufgrund des baulichen Zustands des Kreuzungsbereichs Schleifstraße/Kronbergstraße derzeit nicht machbar.

Bis sich alle Verkehrsteilnehmer an die neuen Regelungen gewöhnt haben, wird durch das Aufstellen von den Schildern „Gefahrenstelle“ und „Achtung Vorfahrt geändert“ zusätzlich auf die veränderte Verkehrssituation hingewiesen.

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