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Umtauschpflicht: Dem Führerschein aus Plastik gehört die Zukunft

Rosa oder grauer „Lappen“ sind bald nicht mehr gültig – Jetzt ist Umtausch gesetzlich vorgeschrieben

In Deutschland müssen 43 Millionen Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Das ist jetzt gesetzlich vorgeschrieben. Grund für die Anordnung ist, dass der Führerschein künftig einheitlich und fälschungssicher sein soll. Um Missbrauch zu verhindern, werden zudem alle neuen Führerscheine in einer Datenbank erfasst. Die Umtauschpflicht gilt für alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.

Der rosa oder gar noch graue „Lappen“ hat also ausgedient, die Zukunft gehört ausschließlich dem neuen Führerschein auf der Plastikkarte. Der kreditkartengroße Führerschein muss rechtzeitig bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes beantragt werden. Das ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Neu-Ulm das heimische Landratsamt.

Für den Führerscheinumtausch benötigt die Führerscheinstelle folgende Unterlagen:

  • das ausgefüllte Antragsformular,
  • den noch gültigen nationalen Führerschein,
  • den Reisepass mit Meldebescheinigung oder den Personalausweis,
  • das Beiblatt für Lichtbild und Unterschrift (ist beim Landratsamt oder im Rathaus der Wohnsitzgemeinde erhältlich),
  • ein Lichtbild neuen Datums, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild).

Der Umtausch beim Landratsamt kostet pro Führerschein 24 Euro.

Der Gesetzgeber hat die Umtauschfristen gestaffelt. Je nach Ausstellungsjahr des Führerscheins und Geburtsjahr des Inhabers gelten bestimmte Fristen. Der letzte Umtauschtag ist dabei jeweils der 19. Januar des entsprechenden Jahres.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

  • Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis 2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtausch bis 2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 2033

Um längeren Wartezeiten vorzubeugen, bittet Manuel Fink, der Leiter der Führerscheinstelle im Landratsamt Neu-Ulm, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich beim Umtausch an diesem Stufenplan zu orientieren. „Wessen Führerschein früher abläuft, der sollte deswegen eher zum Landratsamt kommen als diejenigen, bei denen der Führerschein noch länger gültig ist“, erläutert Fink.

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