Landkreis und Stadt Augsburg

Stadt Augsburg: Ab 27.11.2020 strengere Corona-Regeln

Über eine städtische Allgemeinverfügung sollen ab kommenden Freitag, den 27.11.2020, ab 18.00 Uhr, neue Corona-Maßnahmen gelten.

  • So sind ab diesem Zeitpunkt nur noch 5 Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Es wird dazu aufgerufen Zuhause zu bleiben.
  • In den Schulen soll es geteilte Klassen geben, welche dann im Wechselunterricht unterrichtet werden. Dies gilt auch in den Mittel- uns Förderschulen ab der siebten Klasse, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.
  • Unter den entsprechend strengen Auflagen bleiben die Jugendhäuser geöffnet.
  • Im Einzelhandel wird die derzeit erlaubten 10qm pro Kunde auf 20qm pro Kunde angehoben. Zudem gilt die Maskenpflicht vor den Geschäften und auch auf den Parkplätzen von Geschäften.
  • Kunst-, Handwerks-, Töpfer- und Flohmärkte werden Indoor und Outdoor sind verboten.
  • Es gilt ein Verbot von Präsenzunterricht außerschulischer Bildungsangebote, sowie von Musik- und Fahrschulen.
  • In den Bereichen, in denen derzeit bereits eine Maskenpflicht besteht, gilt dann ein Ausschankverbot von Alkohol.
  • Die Maskenpflicht gilt auch in der Arbeit, wenn man sich in der Firma bewegt und am Arbeitsplatz selbst, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.  An die Arbeitgeber wird appelliert, über die Möglichkeit von Betriebsschließungen über Weinachten zu prüfen. Ebenso soll die Möglichkeit auf Home-Office geklärt werden.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz wieder auf über 300, denkt die Stadt über eine Ausgangsbeschränkung ab 21.00 Uhr nach.

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