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Kein ausreichender Schutz: Klarsichtmasken nicht mehr erlaubt

Wer eine Klarsichtmaske trägt, der schützt sich und seine Mitmenschen nicht ausreichend vor dem Corona-Virus, wie neue Studien belegen. Diese sind nun nicht mehr zulässig.

Zeitweise waren diese Masken als Schutz erlaubt. Nun wurde dies vom Gesundheitsministerium zurückgenommen. Diese sind in ganz Bayern nicht mehr zugelassen.

Warum? Die Klarsichtmaske kann feine Partikel, die beim Sprechen, Husten und Singen entstehen – sogenannte Aerosole – nicht ausreichend zurückhalten. Damit entsprechen sie – ebenso wie Visiere – nicht mehr den aktuellen Vorgaben an eine sichere Maske.

Daher gilt auch für den Landkreis Günzburg ab sofort: Es muss eine eng anliegende Barriere geschaffen; also eine textile Maske getragen werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 250 Euro.

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