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Bis zu 3 Jahre Haft: Verunglimpfen einer EU-Fahne künftig strafbar

Der Bundesrat hat am heutigen 05.06.2020 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, in dem bei Verunglimpfung einer EU-Fahne, oder der Hymne, Freiheits- ober Geldstrafe droht.

Verunglimpfen einer EU-Fahne künftig strafbar

Wer eine öffentlich angebrachte EU-Flagge willentlich beschädigt, macht sich künftig strafbar: Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt. Er geht ursprünglich auf einen Vorschlag der Länderkammer zurück.

Bei Verunglimpfung: Bis zu dreijährige Freiheitsstrafe

Laut Gesetzestext drohen für das Verunglimpfen von EU-Symbolen – wie Flagge oder Hymne – eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.

Weitere Strafschärfung bei ausländischen Flaggen

Ergänzt hat der Bundestag den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesrates um eine Strafschärfung beim bereits strafbaren Verunglimpfen ausländischer Flaggen: Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe muss deshalb künftig rechnen, wer bei einer Demonstration eine Flagge eines ausländischen Staates verbrennt oder anders verunglimpft.

Initiative kam aus dem Bundesrat

Die Initiative für das Gesetz geht auf Sachsen zurück. Das Land hatte im Juni 2019 einen entsprechenden Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Ausschlaggebend dafür waren rechte Aufmärsche im Zusammenhang mit den Europa-Wahlen, bei denen EU-Flaggen zertrampelt und an einen Galgen gehängt wurden. Die Polizei konnte damals aufgrund der Strafbarkeitslücke nicht einschreiten. Der Bundesrat beschloss den Gesetzentwurf im September 2019 und brachte ihn anschließend beim Bundestag ein, der ihn im Mai 2020 annahm.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

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