Deutschland: Erste Sammelabschiebung des Jahres nach Afghanistan
Erste Sammelabschiebung des Jahres nach Afghanistan: 19 abgelehnte Asylbewerber müssen Deutschland verlassen – Zwei Sexualstraftäter unter den acht Abgeschobenen aus Bayern – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Werden Abschiebungen auch nach Afghanistan konsequent fortsetzen“
Am 23.01.2018, gegen 18.30 Uhr, startete vom Flughafen Düsseldorf aus erneut ein vom Bundesinnenministerium organisierter Sammelcharter mit 19 abgelehnten afghanischen Asylbewerbern an Bord nach Kabul. Die afghanischen Männer müssen Deutschland verlassen, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt hat. Acht der Abgeschobenen hielten sich zuletzt in Bayern auf. Unter diesen befanden sich drei rechtskräftig verurteilte Straftäter, fünf Personen haben hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigert. Einer der verurteilten Straftäter ist unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, auch ein weiterer Afghane machte sich des sexuellen Missbrauchs schuldig. Ein dritter Afghane ist unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Urkundenfälschung rechtskräftig verurteilt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Ein Rechtsstaat darf sich nicht darauf beschränken, Entscheidungen auf dem Papier zu produzieren, er muss diese konsequent durchsetzen. Das ist die berechtigte Erwartungshaltung unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir werden daher Abschiebungen auch nach Afghanistan konsequent fortsetzen.“
Nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministeriums sind Abschiebungen nach Afghanistan nach wie vor möglich. Wie Innenminister Herrmann betonte, hat auch der Bundestag diese gemeinsame Einschätzung mit Beschluss vom 1. Juni 2017 zustimmend zur Kenntnis genommen. Bis zur Vorlage einer neuen Lagebeurteilung durch das Auswärtige Amt sind Abschiebungen derzeit bundesweit beschränkt auf drei Personengruppen: Es geht zum einen um Personen, die nicht bereit sind, die deutsche Rechtsordnung anzuerkennen und hier Straftaten begangen haben. Ebenfalls abgeschoben werden sogenannte Gefährder, also Personen, die eine massive Gefahr für andere Menschen darstellen. Schließlich können auch Personen, die sich hartnäckig weigern, bei der Klärung ihrer Identität mitzuwirken, nach Afghanistan abgeschoben werden. Die Einordnung in die Gruppe der ‚hartnäckigen Identitätsverweigerer‘ erfordert in jedem Einzelfall eine besonders beharrliche Verweigerung der Mitwirkung bei der Identitätsklärung. Herrmann stellte klar: „Jeder Einzelfall wird von unseren Ausländerbehörden genauestens bewertet. Oft wird diese Entscheidung zusätzlich nochmals von Gerichten überprüft und dann in aller Regel bestätigt. Steht nach all dem fest, dass jemand in eine der drei Kategorien fällt, darf sich ein Rechtsstaat nicht einfach wegducken. Er muss die Abschiebung konsequent vollziehen, zumal die drei betroffenen Personengruppen ein klares Sicherheitsproblem in unserem Land darstellen.“
Im Jahr 2017 hat Bayern insgesamt 3.282 Personen abgeschoben. In den allermeisten Fällen handelte es sich um Asylbewerber, die nach Ablehnung ihres Asylantrags nicht freiwillig ausgereist sind. 56 der bundesweit 121 abgeschobenen Afghanen stammten aus Bayern – damit ist der Freistaat Bayern überproportional stark vertreten. Hinzu kamen nach vorläufigem Stand insgesamt mindestens 13.100 freiwillige Ausreisen. Letztes Jahr haben damit rund 16.400 Menschen mit Asylhintergrund Bayern wieder verlassen – rund 500 mehr als im Vorjahr (15.915).