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Finanzierungsfragen bei 9-Euro-Ticket-Nachfolge weiter offen


Foto: 9-Euro-Ticket, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Angesichts der steigenden Energiepreise will der Bund das nächste Gesetzespaket für die „Entlastung“ von Bürgern und Unternehmen schnell verabschieden. Dabei sind aber einige Finanzierungsfragen offen, etwa zur Modernisierung und Ausbau des ÖPNV, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf einen Beschlussvorschlag für die MPK am Dienstag.

„Die Bundesregierung wird die notwendigen Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Maßnahmen so in das Gesetzgebungsverfahren einbringen, dass eine angemessene und rechtzeitige Beratung vor dem geplanten Inkrafttreten auch im Bundesrat gewährleistet ist“, heißt es in dem Papier. Beim ÖPNV bietet der Bund statt der von den Ministerpräsidenten geforderten Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 1,65 Milliarden Euro gegenüber dem jeweiligen Vorjahr laut eigenem Beschlussvorschlag an, diese „um 1,5 Milliarden Euro jährlich“ anzuheben. Die Bedingung: Die Länder müssen zusagen, sich in „mindestens gleicher Höhe“ zu beteiligen. Für ein Nachfolgeangebot des 9-Euro-Tickets werden die Verkehrsminister aufgefordert, zeitnah Einzelheiten festzulegen.

Die Finanzierung ist aus Ländersicht dabei „jenseits der allgemeinen Entwicklung der Regionalisierungsmittel zu betrachten“, der Bund müsse deshalb „die zusätzlichen Beträge beisteuern, die notwendig sind, um dauerhaft günstige und attraktive Tarifmodelle verwirklichen zu können“. Diese Forderung lässt die Bundesregierung in ihrem Papier allerdings unbeantwortet. Auch auf die Frage der Flüchtlingsfinanzierung reagiert der Bund ausweichend. „Bund und Länder werden die vereinbarten Gespräche zur Flüchtlingsfinanzierung zeitnah zum Abschluss bringen“, heißt es im Beschlussvorschlag.

Man beteilige sich schon „jetzt an den Kosten der Länder in Höhe von 5,5 Milliarden Euro jährlich“. Die Länder hatten eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten rückwirkend zum 1. Januar 2022 gefordert. Die finanzielle Beteiligung müsse das Volumen umfassen, das der Bund „in den Jahren bis 2021“ geleistet hat. Offen bleibt in dem Papier auch, wie die Wohngeldreform zwischen Bund und Ländern finanziert wird, die für deutlich mehr Anspruchsberechtigte sorgen wird.

Die Länder fordern, dass der Bund die Kosten trägt. Dem Beschlussentwurf zufolge bietet der Bund aber nur an, einen weiteren einmaligen Heizkostenzuschuss zu tragen. „Die Finanzierung dieses Heizkostenzuschusses erfolgt durch den Bund“, heißt es wörtlich im Papier. Davon sollen auch BAföG-Empfänger sowie Azubis mit staatlichen Ausbildungshilfen profitieren.

„Er sollte auch denjenigen zugutekommen, die BAföG oder Bundesausbildungshilfen erhalten.“ Außer dem von der Ampelkoalition geeinten Maßnahmen für das „Entlastungspaket“ fordern die Länder Steuersenkungen bei Strom- und Energiesteuern und eine Aussetzung der Steuervorauszahlungen für Betriebe in Not. Wie auch schon in Corona-Zeiten soll die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden, um einer Pleitewelle von Unternehmen vorzubeugen. Im Mietrecht wünschen die Länder neue Regelungen für mehr Kündigungsschutz in Härtefällen.

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