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Gewerbesteuerausfälle: Über 15 Millionen Euro für Gemeinden im Landkreis Günzburg

Der Freistaat Bayern gleicht die Corona-bedingten Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden und Städte zu 100% aus. Damit gehen die Kommunen trotz der Krise solide finanziert in das neue Jahr.

2,4 Milliarden Euro flossen dafür Mitte Dezember vom Freistaat an die bayerischen Kommunen. Die Gemeinden im Landkreis Günzburg erhielten davon insgesamt knapp 15,2 Millionen Euro. „Der Freistaat Bayern steht auch in dieser einzigartigen Krise als verlässlicher Partner an der Seite seiner Kommunen. Er leistet damit einen wesentlichen Beitrag für handlungs- und leistungsfähige Kommunen, trotz der Steuerausfälle durch die Pandemie. Dies kommt auch den Gemeinden im Landkreis Günzburg zugute“, freut sich der heimische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter (CSU).

Die Gewerbesteuer ist zusammen mit der Einkommensteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden, unterliegt aber erheblichen konjunkturellen Schwankungen. Ohne den Ausgleich durch den Bund und den Freistaat hätten die Kommunen die teils massiven Gewerbesteuermindereinnahmen alleine schultern müssen. Um diese Mindereinnahmen auszugleichen, erhalten die bayerischen Gemeinden insgesamt 2,398 Milliarden Euro. Das sind über 20 Prozent der für den Ausgleich bundesweit eingesetzten Mittel. Der Anteil des Freistaats beträgt 1,346 Milliarden Euro und wird aus dem Sonderfonds „Corona-Pandemie“ finanziert.

Die ermittelten Gewerbesteuerausfälle fallen mit rund 2,18 Milliarden Euro geringer aus als erwartet, dennoch reicht der Freistaat die vollen zugesagten 2,4 Milliarden Euro an die Kommunen weiter.  Die Differenz von 220 Millionen Euro wird als zusätzlicher „Nachschlag“ gemäß der Schlüsselzuweisungen des Jahres 2020 verteilt. Davon profitieren vor allem die finanzschwächeren Gemeinden.

„Mit dem Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen werden die kommunalen Verwaltungshaushalte stabilisiert und gleichzeitig wird sichergestellt, dass die bayerischen Kommunen trotz Krise weiter kraftvoll in die Zukunft investieren können“, so Sauter.

Die Höhe der pauschalen Zuweisung für die einzelne Gemeinde hängt von der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der jeweiligen Gemeinde, aber auch aller anderen bayerischen Gemeinden ab. Der Ausgleich ist auf die gesetzlich vorgesehenen insgesamt 2,398 Milliarden Euro begrenzt. Ein Anspruch auf einen vollständigen Ersatz aller Gewerbesteuermindereinnahmen besteht also nicht. Maßstab für die Verteilung ist die Differenz zwischen dem Durchschnitt der Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen (brutto) 2017 bis 2019 und den für 2020 erwarteten Gewerbesteuereinnahmen, welche aus Gleichbehandlungsgründen um eine fiktive Gewerbesteuerumlage bereinigt werden.

Die Zahlungen des Freistaats zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen (Summe der drei Ausgleichskomponenten Gewerbesteuer, Spielbankabgabe und Restverteilung entsprechend Schlüsselzuweisungen 2020) an die Städte und Gemeinden im Landkreis Günzburg verteilen sich nach den Angaben des Abgeordneten Alfred Sauter wie folgt:

Aichen 43.554
Aletshausen 27.545
Balzhausen
Bibertal 282.461
Breitenthal 132.884
Bubesheim 40.917
Burgau 2.825.436
Burtenbach 2.377.866
Deisenhausen 36.817
Dürrlauingen 51.053
Ebershausen 42.878
Ellzee 26.310
Gundremmingen
Günzburg 3.033.221
Haldenwang 57.945
Ichenhausen 281.128
Jettingen-Scheppach
Kammeltal 265.569
Kötz 466.882
Krumbach (Schwaben) 1.494.433
Landensberg 21.846
Leipheim 804.988
Münsterhausen 744.685
Neuburg a.d.Kammel 6.820
Offingen 1.164.288
Rettenbach 12.153
Röfingen 33.110
Thannhausen 106.966
Ursberg 158.637
Waldstetten 444.679
Waltenhausen 15.289
Wiesenbach 73.716
Winterbach 23.603
Ziemetshausen 78.787

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich nicht um eine Finanzausgleichsleistung. Es werden – bundesrechtlich verpflichtend – die Gewerbesteuerausfälle ersetzt. Wo also viel Gewerbesteuer gezahlt wird, wird auch viel ersetzt. Dementsprechend wird dort, wo für die Gemeinden keine Gewerbesteuer anfällt auch nichts ersetzt. Ein gewisser Ausgleich für die Gemeinden, die keine Gewerbesteuerkompensation erhalten, findet dann im kommenden Jahr statt, da sich die Gewerbesteuerkompensation wie echte Gewerbesteuer auf die Steuerkraft einer Gemeinde auswirkt. Sie wirkt sich also auf die nächstjährigen Schlüsselzuweisungen aus. Auch geht sie in die Kreis- und Bezirksumlage ein.

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